Das Gleichstellungskonzept der Stadt Rosenheim

Nach dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz (BayGlG) Art 4, Abs. 1 erstellen die Dienststellen alle fünf Jahre nach Maßgabe ihrer dienst- oder arbeitsrechtlichen Zuständigkeit unter frühzeitiger Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten, ein Gleichstellungskonzept.

Grundlage des Gleichstellungskonzeptes ist eine Beschreibung der Situation der weiblichen Beschäftigten im Vergleich zu den männlichen Beschäftigten.

Gleichstellungskonzept Stadt Rosenheim vom 30.06.1999.

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1. Fortschreibung

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Kontakt

Gleichstellungsstelle

Königstraße 24
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1045, 1046, 1049
Fax: 08031/365-289-1045
E-Mail

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Haltestelle:
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Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung