Das Gleichstellungskonzept der Stadt Rosenheim
Nach dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz (BayGlG) Art 4, Abs. 1 erstellen die Dienststellen alle fünf Jahre nach Maßgabe ihrer dienst- oder arbeitsrechtlichen Zuständigkeit unter frühzeitiger Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten, ein Gleichstellungskonzept.
Grundlage des Gleichstellungskonzeptes ist eine Beschreibung der Situation der weiblichen Beschäftigten im Vergleich zu den männlichen Beschäftigten.
Gleichstellungskonzept Stadt Rosenheim vom 30.06.1999.
1. Fortschreibung
Gleichstellungskonzept_1.Fortschr_Band_I.pdf
Gleichstellungskonzept_2.Fortschr_Band_II.pdf

