Grüner Pass

Ermäßigungen für den Besuch städtischer Einrichtungen

Mit dem 1982 bei der Stadt Rosenheim eingeführten "Grünen Pass" wird dem berechtigten Personenkreis beim Besuch von städtischen Einrichtungen eine Ermäßigung gewährt.

Der Grüne Pass gilt für folgende Einrichtungen:

          Bildungswerk (Einzelveranstaltungen, Vortragsreihen,
           Seminare)
          Eisstadion
          Evangelisches Bildungswerk (ohne Reisen)
          Historische Stadtspiele
          Kultur und Kongresszentrum (nur städt. Veranstaltungen
            ohne Abo)
          Musikschule Rosenheim
          Freibad Chiemseestraße
          Städtische Galerie
          Hans-Klepper-Hallenbad
          Städtisches Museum
          Stadtbibliothek
          Theater Rosenheim
          Volkshochschule (ohne Reisen) 

Antragstellung: 

Der Grüne Pass wird vom Sachgebiet für Wohnungswesen und besondere soziale Angelegenheiten, Reichenbachstr. 8, Zi.Nr. 119, ausgestellt.

Bei der Beantragung des Grünen Passes sind folgende Unterlagen vorzulegen:

-  Personalausweis
-  Einkommensnachweise (z.B. Renten-, Arbeitslosengeld-,
    Sozialhilfebescheide, Erwerbseinkommen).

Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld 1 und 2 erhalten den Grünen Pass auf 1 Jahr befristet. Bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen kann der Grüne Pass um 1 Jahr verlängert werden.

Der Grüne Pass ist nicht übertragbar.

Hier können Sie den Initiates file downloadAntrag herunterladen.

Berechtigter Personenkreis:

Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt Rosenheim unter Beachtung folgender Voraussetzungen:

1.  Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.
     Buch (SGBII)
2.  Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII.
     Buch (SGB XII)
3.  Personen mit geringem Einkommen, bei Beachtung der 
     Einkommensgrenzen.

Einkommensgrenzen:
Die Einkommensgrenzen orientieren sich an den Sozialhilfesätzen und dürfen nicht überschritten werden. Liegen die bereinigten Einkünfte (nach Abzug individueller Absetzungsbeträge) über den nachfolgend genannten Beträgen, besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Grünen Passes. 

Einkommensgrenzen (bereinigt) für Personen mit geringem Einkommen.
 

für 1 Personenhaushalt                                EUR    761,70

für 2 Personenhaushalt                                EUR 1.211,60

für 3 Personenhaushalt                                EUR 1.648,80

für 4 Personenhaushalt                                EUR 2.029,00

für 5 Personenhaushalt                                EUR 2.457,00

Für jede weitere Person:        

Erhöhung der Einkommensgrenze um          EUR     342,00 



Informationen zum "Grünen Pass für Senioren" finden Sie unter der Rubrik "Senioren"
 

Ansprechpartner

Leistung Sachbearbeiter Telefon
Sachgebietsleiter Herr Klupp 365-1552
Grüner Pass Herr Poss 365-1510

Kontakt

Sozial-, Wohnungs-, Versicherungs- und Grundsicherungsamt

Reichenbachstr. 8
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1461
Fax: 08031/365-2019
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8.00 bis 12.00 Uhr
Do 14.00 bis 17.00 Uhr