Grüner Pass
Ermäßigungen für den Besuch städtischer Einrichtungen
Mit dem 1982 bei der Stadt Rosenheim eingeführten "Grünen Pass" wird dem berechtigten Personenkreis beim Besuch von städtischen Einrichtungen eine Ermäßigung gewährt.
Der Grüne Pass gilt für folgende Einrichtungen:
• Bildungswerk (Einzelveranstaltungen, Vortragsreihen,
Seminare)
• Eisstadion
• Evangelisches Bildungswerk (ohne Reisen)
• Historische Stadtspiele
• Kultur und Kongresszentrum (nur städt. Veranstaltungen
ohne Abo)
• Musikschule Rosenheim
• Freibad Chiemseestraße
• Städtische Galerie
• Hans-Klepper-Hallenbad
• Städtisches Museum
• Stadtbibliothek
• Theater Rosenheim
• Volkshochschule (ohne Reisen)
Antragstellung:
Der Grüne Pass wird vom Sachgebiet für Wohnungswesen und besondere soziale Angelegenheiten, Reichenbachstr. 8, Zi.Nr. 119, ausgestellt.
Bei der Beantragung des Grünen Passes sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis
- Einkommensnachweise (z.B. Renten-, Arbeitslosengeld-,
Sozialhilfebescheide, Erwerbseinkommen).
Empfänger von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld 1 und 2 erhalten den Grünen Pass auf 1 Jahr befristet. Bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen kann der Grüne Pass um 1 Jahr verlängert werden.
Der Grüne Pass ist nicht übertragbar.
Hier können Sie den
Antrag herunterladen.
Berechtigter Personenkreis:
Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt Rosenheim unter Beachtung folgender Voraussetzungen:
1. Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.
Buch (SGBII)
2. Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII.
Buch (SGB XII)
3. Personen mit geringem Einkommen, bei Beachtung der
Einkommensgrenzen.
Einkommensgrenzen:
Die Einkommensgrenzen orientieren sich an den Sozialhilfesätzen und dürfen nicht überschritten werden. Liegen die bereinigten Einkünfte (nach Abzug individueller Absetzungsbeträge) über den nachfolgend genannten Beträgen, besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Grünen Passes.
Einkommensgrenzen (bereinigt) für Personen mit geringem Einkommen.
für 1 Personenhaushalt EUR 761,70
für 2 Personenhaushalt EUR 1.211,60
für 3 Personenhaushalt EUR 1.648,80
für 4 Personenhaushalt EUR 2.029,00
für 5 Personenhaushalt EUR 2.457,00
Für jede weitere Person:
Erhöhung der Einkommensgrenze um EUR 342,00
Informationen zum "Grünen Pass für Senioren" finden Sie unter der Rubrik "Senioren"
Ansprechpartner
| Leistung | Sachbearbeiter | Telefon |
| Sachgebietsleiter | Herr Klupp | 365-1552 |
| Grüner Pass | Herr Poss | 365-1510 |
