Jugendgerichtshilfe
Jugendgerichtshilfe ist ein Angebot an alle Jugendliche und Heranwachsende von 14 - 21 Jahren aus Rosenheim, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde oder wird.
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Jugendgerichtshilfe ist ein Angebot an alle Jugendliche und Heranwachsende von 14 - 21 Jahren aus Rosenheim, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde oder wird.
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