Kinderschutz
Dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (Jugendamt) sind die Aufgaben des staatlichen Wächteramtes übertragen.
Bei uns hat der Schutz des Wohles von Kindern und Jugendlichen Vorrang. Hinweise werden immer ernst genommen und konsequent nachgegangen geklärt. Hierbei sind wir auf Ihre Mithilfe und Unterstützung angewiesen.
Effektiver Kinderschutz bedeutet die Eltern und Hauptbezugspersonen dafür zu gewinnen, dass sie den erforderlichen Schutz der Kinder herstellen oder gewährleisten.
Sollten die Erwachsenen nicht in der Lage sein das Kind zu schützen, können wir das Kind oder den Jugendlichen in Obhut, aus der Familie, nehmen.
Gemeinsam mit allen Beteiligten werden Lösungen gesucht, um das Wohl der Kinder oder Jugendlichen nachhaltig zu gewährleisten. Hier werden die Familien mit allen Möglichkeiten der Jugendhilfe unterstützt.

