Ferienzuschüsse für Träger der offenen Jugendarbeit

Die Stadt Rosenheim, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, gewährt Ihnen, als Freier Träger, Zuschüsse für Kinder- und Ferienmaßnahmen. Die Bezuschussung erfolgt nach den derzeit geltenden Förderrichtlinien, die am 10.05.1995 durch den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Rosenheim beschlossen wurden.

Anbei können Sie den Antrag Zuschussgewährung sowie die dazugehörige Aufstellung der Ferienmaßnahmen als pdf-Datei herunterladen und bis 31.03.2011 beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien einreichen. Bitte beachten Sie hierzu die Förderrichtlichen.

Antrag Zuschussgewährung - Ferienaktion 2010

Aufstellung der Ferienmaßnahmen

Förderrichtlinien für Zuschüsse Ferienmaßnahmen vom 10.05.1995



Wir danken Ihnen für Ihr Engagement für die Rosenheimer Kinder und Jugendliche und wünschen Ihnen für Ihre Ferienmaßnahmen gutes Gelingen.

 

Ansprechpartner

08031/365-1516
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