Psychologischer Dienst
Der Psychologische Dienst erstellt Gutachten für Kinder und Jugendliche. In denen der Bedarf für therapeutische, logopädische, heilpädagogische und andere Maßnahmen nach §35a KJHG und für Faktor 4,5 festzustellen.
Auch wird festgelegt, ob ein Kind bei vorliegender
Legasthenie oder Dyskalkulie von einer seelischen Behinderung bedroht ist. Städtische Kindertagesstätten können sich für die Besprechung von Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern an uns wenden.

