Jugendschutz
Beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist die Stelle der Jugendschutzbeauftragten für die Stadt Rosenheim bzgl. des gesetzlichen Jugendschutzes angesiedelt.
Hierunter fallen sämtliche rechtliche Auskünfte zum Thema Alkohol, Rauchen, Tanzveranstaltungen, Jugendmedienschutz wie "Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK) und "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle"(USK) Freigaben etc., die jeweiligen Broschüren haben wir im Jugendschutz vorrätig. Außerdem werden Stellungnahmen für das Bewillingungsverfahren zur Mitwirkung von Minderjährigen bei Veranstaltungen im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes erteilt.
In Zusammenarbeit mit der Polizei Rosenheim finden über das ganze Jahr verteilt Jugendschutzkontrollen statt. Bei Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz erteilt das
Amt für Sicherheit, Ordnung und Verkehr Bußgeldbescheide nach den geltenden Richtilinien des Bußgeldkatalogs.
Hier finden Sie eine Kurzfassung der wichtigsten Punkte im
Jugendschutzgesetz zum Download (PDF 15kb)
Informationsbroschüre zum Thema Taschengeld (PDF 113 kb)
Elternmerkblatt zum Jugendschutz im Internet (PDF 92 kb)

weitere Gesetzestexte zum Thema Jugendschutz bei

