Förderung der Tagespflege
Die Förderung beginnt ab einer wöchentlichen Betreuungszeit von 10 Stunden oder wenn die Tagespflege ergänzend zu einer Kindertageseinrichtung gewährt wird.
Die Förderung umfasst:
- das Tagespflegegeld
- einen Qualifizierungszuschlag in Höhe von 20% des Tagespflegegeldes
- die hälftige Erstattung der Aufwendungen für eine angemessene Alterversorge (bei vierzigstündiger Betreuung bzw. anteilig nach Betreuungsumfang)
- die Beitragserstattung der Unfallversicherung
- die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendung zu einer angemessenen Krankenversicherung und Pflegeversicherung (wenn keine Familienversicherung möglich ist)
Für die Eltern besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Übernahme des Tagespflegegeldes (Kostenbeitrag) zu stellen.
Für Informationen steht Ihnen unsere Ansprechpartnerin zur Verfügung.
