Grüner Pass für Senioren

Ermäßigungen für den Besuch städtischer Einrichtungen

Mit dem 1982 bei der Stadt Rosenheim eingeführten "Grünen Pass" wird dem berechtigten Personenkreis beim Besuch von städtischen Einrichtungen eine Ermäßigung gewährt. Bürgerinnen und Bürger ab Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten bei Vorliegen der Vorausetzungen den "Grünen Pass für Senioren".

Der Grüne Pass für Senioren gilt für folgende Einrichtungen:

          Bildungswerk (Einzelveranstaltungen, Vortragsreihen,
           Seminare)
          Eisstadion
          Evangelisches Bildungswerk (ohne Reisen)
          Historische Stadtspiele
          Kultur und Kongresszentrum (nur städt. Veranstaltungen
            ohne Abo)
          Musikschule Rosenheim
          Freibad Chiemseestraße
          Städtische Galerie
          Hans-Klepper-Hallenbad
          Städtisches Museum
          Stadtbibliothek
          Theater Rosenheim
          Volkshochschule (ohne Reisen)  

Antragstellung: 

Der Grüne Pass für Senioren wird vom Sachgebiet für Wohnungswesen und besondere soziale Angelegenheiten, Reichenbachstr. 8, Zi.Nr. 119, ausgestellt. 

Bei der Beantragung des Grünen Passes für Senioren sind folgende Unterlagen vorzulegen:

-  Personalausweis
-  Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheid,
    Erwerbseinkommen).

Senioren wird der Grüne Pass für Senioren mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt. Bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen kann er wiederum um drei Jahre verlängert werden.

Der Grüne Pass ist nicht übertragbar.

Hier können Sie denInitiates file download Antrag herunterladen.

Berechtigter Personenkreis:

Berechtigt sind Einwohner die 

-  das 60. Lebenjahr vollendet haben,
-   und mit ihrem Einkommen die entsprechenden 
     Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Einkommensgrenzen:

Die Einkommensgrenzen orientieren sich an angehobenen Sozialhilfesätzen und dürfen nicht überschritten werden. Liegen die Einkünfte über den nachfolgend genannten Beträgen, besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Grünen Passes für Senioren.

für Alleinstehende ab dem 60. Lebensjahr       EUR  1.122,00
für Alleinstehende ab dem 65. Lebensjahr       EUR  1.312,74
für Verheiratete ab dem 60. Lebensjahr          EUR  1.796,00
für Verheiratete ab dem 65. Lebensjahr          EUR  2.101,32

Informationen zum "Grünen Pass" finden Sie unter der Rubrik "Jugend, Familie, Soziales".

Ansprechpartner

Leistung Sachbearbeiter Telefon
Sachgebietsleiter Herr Klupp 365-1552
Grüner Pass Herr Poss 365-1510

Kontakt

Sozial-, Wohnungs-, Versicherungs- und Grundsicherungsamt

Reichenbachstr. 8
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1461
Fax: 08031/365-2019
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8.00 bis 12.00 Uhr
Do 14.00 bis 17.00 Uhr