Grüner Pass für Senioren
Ermäßigungen für den Besuch städtischer Einrichtungen
Mit dem 1982 bei der Stadt Rosenheim eingeführten "Grünen Pass" wird dem berechtigten Personenkreis beim Besuch von städtischen Einrichtungen eine Ermäßigung gewährt. Bürgerinnen und Bürger ab Vollendung des 60. Lebensjahres erhalten bei Vorliegen der Vorausetzungen den "Grünen Pass für Senioren".
Der Grüne Pass für Senioren gilt für folgende Einrichtungen:
• Bildungswerk (Einzelveranstaltungen, Vortragsreihen,
Seminare)
• Eisstadion
• Evangelisches Bildungswerk (ohne Reisen)
• Historische Stadtspiele
• Kultur und Kongresszentrum (nur städt. Veranstaltungen
ohne Abo)
• Musikschule Rosenheim
• Freibad Chiemseestraße
• Städtische Galerie
• Hans-Klepper-Hallenbad
• Städtisches Museum
• Stadtbibliothek
• Theater Rosenheim
• Volkshochschule (ohne Reisen)
Antragstellung:
Der Grüne Pass für Senioren wird vom Sachgebiet für Wohnungswesen und besondere soziale Angelegenheiten, Reichenbachstr. 8, Zi.Nr. 119, ausgestellt.
Bei der Beantragung des Grünen Passes für Senioren sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis
- Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheid,
Erwerbseinkommen).
Senioren wird der Grüne Pass für Senioren mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt. Bei weiterem Vorliegen der Voraussetzungen kann er wiederum um drei Jahre verlängert werden.
Der Grüne Pass ist nicht übertragbar.
Hier können Sie den
Antrag herunterladen.
Berechtigter Personenkreis:
Berechtigt sind Einwohner die
- das 60. Lebenjahr vollendet haben,
- und mit ihrem Einkommen die entsprechenden
Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Einkommensgrenzen:
Die Einkommensgrenzen orientieren sich an angehobenen Sozialhilfesätzen und dürfen nicht überschritten werden. Liegen die Einkünfte über den nachfolgend genannten Beträgen, besteht kein Anspruch auf Ausstellung eines Grünen Passes für Senioren.
für Alleinstehende ab dem 60. Lebensjahr EUR 1.122,00
für Alleinstehende ab dem 65. Lebensjahr EUR 1.312,74
für Verheiratete ab dem 60. Lebensjahr EUR 1.796,00
für Verheiratete ab dem 65. Lebensjahr EUR 2.101,32
Informationen zum "Grünen Pass" finden Sie unter der Rubrik "Jugend, Familie, Soziales".
Ansprechpartner
| Leistung | Sachbearbeiter | Telefon |
| Sachgebietsleiter | Herr Klupp | 365-1552 |
| Grüner Pass | Herr Poss | 365-1510 |
