Bezieht ein Ehepartner Rente/Pension und der andere ist noch berufstätig gilt die Einkommensgrenze für Verheiratete.

Informationen zum "Grünen Pass für Senioren" finden Sie unter der Rubrik "Senioren

Einkommensgrenze
für 1 Personenhaushalt EUR 761,70
für 2 Personenhaushalt EUR 1.211,60
für 3 Personenhaushalt EUR 1.648,80
für 4 Personenhaushalt EUR 2.029,00
für 5 Personenhaushalt EUR 2.457,00
Für jede weitere Person:
Erhöhung der Einkommensgrenze um EUR 342,00

Kontakt

Sozial-, Wohnungs-, Versicherungs- und Grundsicherungsamt

Reichenbachstr. 8
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1461
Fax: 08031/365-2019
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8.00 bis 12.00 Uhr
Do 14.00 bis 17.00 Uhr