Sozialleistungen

Öffnet internen Link im aktuellen FensterSozialhilfe tritt ein, wenn der Betroffene nicht aus eigener Kraft seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Öffnet internen Link im aktuellen FensterGrundsicherung stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicher, für Ältere ab 65 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen.
Erwerbsfähige Personen und deren Angehörigen haben Anspruch auf Öffnet internen Link im aktuellen FensterArbeitslosengeld II (Hartz IV).
Öffnet internen Link im aktuellen FensterWohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung als „Mietzuschuss“ für Mieter von Wohnraum und als „Lastenzuschuss“ für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Wohnung gewährt.
Informationen zum Thema Öffnet internen Link im aktuellen FensterAsylbewerberleistungen.
Öffnet internen Link im aktuellen FensterRente wird nicht automatisch gewährt, sie gibt es nur auf Antrag.

Besondere Sozialleistungen

Kontakt

Sozial-, Wohnungs-, Versicherungs- und Grundsicherungsamt

Reichenbachstr. 8
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/36-1461
Fax: 08031/36-2019
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8.00 bis 12.00 Uhr
Do 14.00 bis 17.00 Uhr