Sozialleistungen
Sozialhilfe tritt ein, wenn der Betroffene nicht aus eigener Kraft seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Grundsicherung stellt den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicher, für Ältere ab 65 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen.
Erwerbsfähige Personen und deren Angehörigen haben Anspruch auf
Arbeitslosengeld II (Hartz IV).
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung als „Mietzuschuss“ für Mieter von Wohnraum und als „Lastenzuschuss“ für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Wohnung gewährt.
Informationen zum Thema
Asylbewerberleistungen.
Rente wird nicht automatisch gewährt, sie gibt es nur auf Antrag.









