Seit dem 01. Januar 2011 können für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben berücksichtigt werden. Die Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wurde. Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben können für Kinder und Jugendliche beantragt werden, die noch nicht volljährig sind. Die übrigen Leistungen können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beantragt werden, wenn eine Kindertagesein-richtung, bzw. allgemein- oder berufsbildende Schule (ausgenommen Berufsschüler mit Ausbildungsvergütung) besucht wird.

Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können grundsätzlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Anspruch nehmen, denen folgende Leistungen gewährt wird oder deren Einkommen knapp über den Bedarfssatz des SGB II liegt:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  • Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Hinweis:  Die einzelnen Leistungsarten nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können dem Antrag entnommen werden.

Welche Unterlagen soll ich mitbringen ?   

  • Aktueller Bescheid über den Bezug der jeweiligen Sozialleistung (SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag, Wohngeld, AsylbLG)
  • wenn mögl. ein bereits ausgefülltes Antragsformular (füllen Sie bitte für jedes Kind im Haushalt ein gesondertes Formular aus)

Weitere Informationen erhalten Sie beim Sozial-, Wohnungs-, Versicherungs- und Grundsicherungsamt der Stadt.

Bildungs- und Teilhabeleistungen

Aufgaben Sachbearbeiter Telefon
Organisation und Leitung Frau Wieland 365-1499
Sachbearbeitung Herr Prill 365-1493

Kontakt

Sozial-, Wohnungs-, Versicherungs- und Grundsicherungsamt

Reichenbachstr. 8
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1461
Fax: 08031/365-2019
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8.00 bis 12.00 Uhr
Do 14.00 bis 17.00 Uhr