Fachbereich Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)

für Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe in Rosenheim

Die Stadt Rosenheim ist für die Durchführung des Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs-  und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes - PfleWoqG) zuständig. Die Stelle, die für die Ausführung des PfleWoqG verantwortlich ist, trägt den Namen „Fachbereich Qualitätsentwicklung und Aufsicht“ (FQA).

Der FQA versteht sich als Partner von Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen, in ambulant betreuten Wohngemeinschaften oder Heimen für behinderte Erwachsene wohnen. Dies gilt gleichermaßen für deren Angehörige und Betreuer/innen. Ein besonderes Augenmerk gilt auch der Beratung von Bewohnervertretungen in Heimen und ambulanten Wohngemeinschaften.

Einen großen Bereich der Arbeit des FQA nimmt der Beratungsauftrag ein. Bürgerinnen und Bürger,  insbesondere Bewohner, Angehörige sowie Träger von Einrichtungen und deren Mitarbeiter, werden in allen Fragen des Heimrechtes umfassend beraten.

Die zweite wichtige Säule ist die Überwachung von Heimen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Routinemäßige Begehungen werden mindestens einmal im Jahr unangemeldet durchgeführt. Dabei überprüft der FQA die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und überwacht die Beseitigung von Missständen und Mängeln.

Wichtiger Hinweis:

Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 9.1.2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Hiervon unberührt bleibt selbstverständlich die Durchführung von turnusgemäßen (grundsätzlich einmal pro Jahr) sowie anlassbezogen Überprüfungen der Einrichtungen durch die FQA. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen von der FQA überprüft wurde.

  
Öffnet externen Link in neuem FensterBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend  

Alten- und Pflegeheime - Prüfberichte

Einrichtung Prüfberichte
Altenheim Elisabeth
BRK Seniorenwohnen
Pflegeheim Rosenholz
Seniorenheim St. Martin

Ansprechpartner

Leistung Sachbearbeiter Telefon
Sachgebietsleiter Herr Klupp 365-1552
FQA Herr Poss 365-1510

Kontakt

Sozial-, Wohnungs-, Versicherungs- und Grundsicherungsamt

Reichenbachstr. 8
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1461
Fax: 08031/365-2019
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8.00 bis 12.00 Uhr
Do 14.00 bis 17.00 Uhr