Kriegsopferfürsorge

Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Beschädigte und Hinterbliebene zur Ergänzung der übrigen Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) als besondere Hilfen im Einzelfall.

Die Hilfen werden gewährt, wenn und soweit die Beschädigten infolge der Schädigung und die Hinterbliebenen infolge des Verlustes des Ehegatten, Elternteils oder Kindes nicht in der Lage sind den anzuerkennenden Bedarf aus eigenem Einkommen und Vermögen zu decken.

Hier können Sie beantragen:

  • Krankenhilfe
  • Hilfe zur Pflege
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Altenhilfe
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Erholungshilfe
  • Wohnungshilfe
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen

Ansprechpartner

Leistung Sachbearbeiter Telefon
Sachgebietsleiter Herr Klupp 365-1552
Kriegsopferfürsorge Frau Kovacovsky 365-1513

Kontakt

Sozial-, Wohnungs-, Versicherungs- und Grundsicherungsamt

Reichenbachstr. 8
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1461
Fax: 08031/365-2019
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8.00 bis 12.00 Uhr
Do 14.00 bis 17.00 Uhr