Schwerbehindertenangelegenheiten

Ausgabe von Antragsvordrucken und Annahme von Anträgen zum Schwerbehindertenausweis.
Beratung in Fragen des Schwerbehindertenrechts
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Behinderten Menschen stehen bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche zu, die sich nicht nur aus dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch, sondern auch aus vielen anderen Vorschriften ergeben.

Diese Nachteilsausgleiche werden in Form von besonderen Schutzrechten und Leistungsansprüchen gewährt. Sie haben den Zweck, berufliche, wirtschaftliche und soziale Nachteile, die jemand durch seine Behinderung erleidet, auszugleichen.

Um die Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen zu können, benötigen Sie einen  Ausweis.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Seite:

Öffnet externen Link in neuem FensterZentrum Bayern Familie und Soziales

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Schwerbehindertenangelegenheiten Herr Bachmair 365-1559

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