Hilfe in Senioreneinrichtungen

Sollte Ihre Rente, Ihr sonstiges Einkommen und Ihr Vermögen für die Übernahme der Heimkosten nicht ausreichen, bewilligt das Sozialamt Leistungen zur Bezahlung der Restkosten. Die Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Angehörigen wird geprüft. Ein sog. Barbetrag bleibt zu Ihrer freien Verfügung.

Für Pflegeeinrichtungen ist der Bezirk Oberbayern zuständig.

Auf der folgenden Seite finden Sie eine Aufstellung der Öffnet internen Link im aktuellen FensterHeime in Rosenheim.

Ansprechpartner

Aufteilung nach Alphabet (Anfangsbuchstabe Nachname)

Leistung Sachbearbeiter Telefon
Sachgebietsleitung Herr Edinger 365-1477
Hilfe in Altenheimen A - Ma Herr Wittmann 365-1488
Hilfe in Altenheimen Mb - Z Frau Dömling 365-1529

Kontakt

Sozial-, Wohnungs-, Versicherungs- und Grundsicherungsamt

Reichenbachstr. 8
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1461
Fax: 08031/365-2019
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8.00 bis 12.00 Uhr
Do 14.00 bis 17.00 Uhr