Hilfe in Senioreneinrichtungen
Sollte Ihre Rente, Ihr sonstiges Einkommen und Ihr Vermögen für die Übernahme der Heimkosten nicht ausreichen, bewilligt das Sozialamt Leistungen zur Bezahlung der Restkosten. Die Leistungsfähigkeit der unterhaltspflichtigen Angehörigen wird geprüft. Ein sog. Barbetrag bleibt zu Ihrer freien Verfügung.
Für Pflegeeinrichtungen ist der Bezirk Oberbayern zuständig.
Auf der folgenden Seite finden Sie eine Aufstellung der
Heime in Rosenheim.
Ansprechpartner
Aufteilung nach Alphabet (Anfangsbuchstabe Nachname)
| Leistung | Sachbearbeiter | Telefon |
| Sachgebietsleitung | Herr Edinger | 365-1477 |
| Hilfe in Altenheimen A - Ma | Herr Wittmann | 365-1488 |
| Hilfe in Altenheimen Mb - Z | Frau Dömling | 365-1529 |
