Wohngeld
Wenn Sie nur geringe Einkünfte haben, kann Ihnen zur Senkung der Unterkunftskosten Wohngeld bewilligt werden. Wohngeld wird als Mietzuschuss für den/die Mieter/in einer Wohnung oder eines Zimmers bzw. als Lastenzuschuss für den/die Eigentümer/in eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung gezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob der Wohnraum sich in einem Alt- oder Neubau befindet und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens sowie von der Höhe der anzuerkennenden Miete bzw. Belastung ab.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Seite:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Ansprechpartner
| Leistung | Sachbearbeiter | Telefon |
| Sachgebietsleiter | Herr Klupp | 365-1552 |
| Wohngeld A - Hd | Herr Kalz | 365-1555 |
| Wohngeld He - N | Frau Huber | 365-1557 |
| Wohngeld O - Z | Frau Gabriel | 365-1558 |
