Wohngeld

Wenn Sie nur geringe Einkünfte haben, kann Ihnen zur Senkung der Unterkunftskosten Wohngeld bewilligt werden. Wohngeld wird als Mietzuschuss für den/die Mieter/in einer Wohnung oder eines Zimmers bzw. als Lastenzuschuss für den/die Eigentümer/in eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung gezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob der Wohnraum sich in einem Alt- oder Neubau befindet und ob er öffentlich gefördert, steuerbegünstigt oder frei finanziert worden ist.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt von der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens sowie von der Höhe der anzuerkennenden Miete bzw. Belastung ab.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der folgenden Seite:

Öffnet externen Link in neuem FensterBundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Ansprechpartner

Leistung Sachbearbeiter Telefon
Sachgebietsleiter Herr Klupp 365-1552
Wohngeld A - Hd Herr Kalz 365-1555
Wohngeld He - N Frau Huber 365-1557
Wohngeld O - Z Frau Gabriel 365-1558

Kontakt

Sozial-, Wohnungs-, Versicherungs- und Grundsicherungsamt

Reichenbachstr. 8
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1461
Fax: 08031/365-2019
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8.00 bis 12.00 Uhr
Do 14.00 bis 17.00 Uhr