Wohnungsvergabe

Wer eine Wohnung beziehen möchte, die mit "öffentlichen" oder "nichtöffentlichen" Mitteln gefördert wurde (Sozialwohnung), benötigt einen Wohnberechtigungsschein (WBS).

Die Erteilung dieser Bescheinigung ist von dem Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen abhängig.


Ansprechpartner

Leistung Sachbearbeiter Telefon
Sachgebietsleiter Herr Klupp 365-1552
Wohnungsvergabe Frau Cleß 365-1560

Kontakt

Sozial-, Wohnungs-, Versicherungs- und Grundsicherungsamt

Reichenbachstr. 8
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1461
Fax: 08031/365-2019
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8.00 bis 12.00 Uhr
Do 14.00 bis 17.00 Uhr