Wohnungsvergabe
Wer eine Wohnung beziehen möchte, die mit "öffentlichen" oder "nichtöffentlichen" Mitteln gefördert wurde (Sozialwohnung), benötigt einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Die Erteilung dieser Bescheinigung ist von dem Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen abhängig.
Ansprechpartner
| Leistung | Sachbearbeiter | Telefon |
| Sachgebietsleiter | Herr Klupp | 365-1552 |
| Wohnungsvergabe | Frau Cleß | 365-1560 |
