Unterhalt
Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen kann mit Schwierigkeiten und Problemen verbunden sein. Wir bieten Ihnen daher an, Sie dabei zu unterstützen, damit Sie für sich oder für Ihr Kind den Unterhalt bekommen, der Ihnen rechtlich zusteht.
Das
Jobcenter Rosenheim Stadt sowie das
Sozialamt werden für Ehegatten, Kinder und nicht verheiratete Mütter / Väter tätig, wenn Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII gewährt werden.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kümmert sich um den
Bereich Kindesunterhalt in Form von
Beistandschaften, Beratungen sowie
Unterhaltsvorschuss.

