Unterhalt

Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen kann mit Schwierigkeiten und Problemen verbunden sein. Wir bieten Ihnen daher an, Sie dabei zu unterstützen, damit Sie für sich oder für Ihr Kind den Unterhalt bekommen, der Ihnen rechtlich zusteht. 

Das Öffnet internen Link im aktuellen FensterJobcenter Rosenheim Stadt sowie das Öffnet internen Link im aktuellen FensterSozialamt werden für Ehegatten, Kinder und nicht verheiratete Mütter / Väter tätig, wenn Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII gewährt werden.

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien kümmert sich um den Öffnet internen Link im aktuellen FensterBereich Kindesunterhalt in Form von Öffnet internen Link im aktuellen FensterBeistandschaften, Beratungen sowie Öffnet internen Link im aktuellen FensterUnterhaltsvorschuss.

 

Kontakt

Jugend, Familie, Soziales
Unterhaltsangelegenheiten
Reichenbachstr. 8
83022 Rosenheim


Sozialamt:
Tel: 08031/365-1461
Fax: 08031/365-2019
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Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien:
Tel: 08031/365-1495
Fax: 08031/365-2021
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Öffentlicher Nahverkehr:

Haltestelle:
Heilig-Geist-Str./Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 - 17.00 Uhr