Beistandschaft
Alleinsorgeberechtigte und - bei gemeinsamer Sorge - alleinerziehende Elternteile, die im Stadtgebiet Rosenheim wohnen, können im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Rosenheim eine Beistandschaft für ihr minderjähriges Kind beantragen.
Die Beistand umfasst:
- die Feststellung der Vaterschaft und/oder
- die Geltendmachung von
Unterhaltsansprüchen des Kindes
der Antrag kann auch vor der Geburt des Kindes gestellt werden.
Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann durch schriftlichen Antrag des alleinsorgeberechtigten bzw. alleinerziehenden Elternteils jederzeit beendet werden.

