Unterhaltsfachstelle der Stadt Rosenheim
Die Unterhaltsfachstelle setzt privatrechtliche Unterhaltsansprüche durch, die nach § 94 SGB XII kraft Gesetzes auf die Stadt Rosenheim übergehen.
Wir beraten leistungsberechtigte Personen nach dem SGB XII bei allen unterhaltsrechtlichen Problemen. Durchgesetzt werden Ansprüche auf Kindesunterhalt, Unterhalt für getrennt lebende und geschiedene Personen und Elternunterhalt.
Wir verstehen uns als Servicestelle in allen unterhaltsrechtlichen Fragen.
Ansprechpartner
| Leistung | Sachbearbeiter | Telefon |
| Gruppenleitung A-Z | Frau Bornath | 365-1491 |

