Unterhaltsfachstelle der Stadt Rosenheim

Die Unterhaltsfachstelle setzt privatrechtliche Unterhaltsansprüche durch, die nach § 94 SGB XII kraft Gesetzes auf die Stadt Rosenheim übergehen.

Wir beraten leistungsberechtigte Personen nach dem SGB XII bei allen unterhaltsrechtlichen Problemen. Durchgesetzt werden Ansprüche auf Kindesunterhalt, Unterhalt für getrennt lebende und geschiedene Personen und Elternunterhalt.

Wir verstehen uns als Servicestelle in allen unterhaltsrechtlichen Fragen.

Ansprechpartner

Leistung Sachbearbeiter Telefon
Gruppenleitung A-Z Frau Bornath 365-1491

Kontakt

Sozial-, Wohnungs-, Versicherungs- und Grundsicherungsamt

Reichenbachstr. 8
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1461
Fax: 08031/365-2019
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße / Stadtmitte

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8.00 bis 12.00 Uhr
Do 14.00 bis 17.00 Uhr