Sorgerecht

Das Sorgerecht eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, liegt nach dem Gesetz bei der Mutter.

Gemeinsames Sorgerecht

Wenn die Mutter es wünscht, dass der Vater die elterliche Verantwortung mit trägt, so können die Mutter und der Vater in der Form einer Öffnet internen Link im aktuellen Fensteröffentlichen Urkunde erklären, dass Sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen Öffnet internen Link im aktuellen Fenster(Sorgeerklärung).
Die Änderung einer einmal abgegebenen Sorgeerklärung ist jedoch nur mehr durch eine Entscheidung des Gerichts möglich. 

Alleiniges Sorgerecht

Wenn keine Sorgeerklärung abgegeben wurde, stellt Ihnen das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien auf Wunsch darüber eine Bescheinigung (Negativattest) aus.
Für die Mutter ist das Jugendamt zuständig in dessen Bereich sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ansprechpartner:

Buchstabe: A - Eh
Tel. 08031/365-1518
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Buchstabe: Ei - Hn
Gruppenleiterin
Tel. 08031/365-1517
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Buchstabe: Ho - Md
Tel. 08031/365-1564
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Buchstabe: Me - Scht
Tel. 08031/365-1509
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Buchstabe: Schu - Z
Tel. 08031/365-1565
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