Rechtsverbindliche Bebauungspläne

Der Bebauungsplan ist eine Satzung und gilt damit als Ortsrecht. Als verbindlicher Bauleitplan entfaltet er Außenwirkung und gibt konkrete Regelungen vor.

Im Stadtgebiet Rosenheim liegen rund 230 rechtsverbindliche Bebauungspläne, Änderungen und Satzungen nach BauGB vor. Aufgrund der großen Anzahl können sie an dieser Stelle nicht alle vollständig in Plan und Text zur Verfügung gestellt werden. Eine Initiates file downloadÜbersichtsliste zu allen rechtsverbindlichen Bebauungsplänen finden Sie hier.
Die neueren Planungen ab dem Jahr 2000 stehen für Sie zur Einsicht bereit.

Rechtsverbindliche Bebauungspläne ab Jahr 2000
 finden Sie hier!

Sämtliche rechtsverbindlichen Bebauungspläne und Satzungen nach BauGB mit den dazugehörigen Plänen können beim Stadtplanungsamt im Rathaus, Königstraße 24, im 2. Stock des Mitteltraktes von jedermann auf Verlangen eingesehen werden.

Für Bauberatungen wenden Sie sich bitte an das Öffnet internen Link im aktuellen FensterBauordnungsamt.


Öffnet internen Link im aktuellen FensterStadtplanungsamt
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Kontakt

Stadtplanungsamt

Königstraße 24
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1641
Fax: 08031/365-2047
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Stadtmitte Heilig-Geist-Straße

Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do. 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung