Was sind Bodenrichtwerte?

Gemäß § 196 des Baugesetzbuchs (BauGB) sind Bodenrichtwerte durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. Die Bodenrichtwerte werden jeweils zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres auf der Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt und vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte beschlossen. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Wo bekommt man Auskunft über Bodenrichtwerte?

Auf Antrag werden von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für jedermann Bodenrichtwertauskünfte (schriftlich, nicht telefonisch) gegen Gebühr erteilt.

Alternativ sind Bodenrichtwertauskünkte (Einzelauskunft oder Dauerauskunftsberechtigung) über das Internet über das Bodenrichtwertinformationssystem der bayerischen Gutachterausschüsse www.boris-bayern.de gegen Gebühr möglich. Hierbei können auch ein Ausschnitt aus der Bodenrichtwertkarte und die Erläuterungen zur Bodenrichtwertkarte ausgedruckt werden.

Die jeweils aktuelle Bodenrichtwertkarte ist ganzjährig vor der Geschäftsstelle ausgehängt. Die Einsichtnahme ist gebührenfrei. In der Geschäftsstelle können auch Bodenrichtwertkarten früherer Jahre gebührenfrei eingesehen werden.

Kontakt

Geschäftsstelle des Gutachterausschusses

Königstraße 13
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1621
Fax: 08031/365-2095
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 17:00 Uhr und nach Vereinbarung

Postanschrift:                          Königstraße 24                         83022 Rosenheim