Flächennutzungsplan Rosenheim

- Flächennutzungsplan Stadt Rosenheim 1995 | Ausschnitt
Im Flächennutzungsplan (FNP) werden für das gesamte Stadtgebiet Rosenheim die Grundzüge der beabsichtigten Bodennutzung dargestellt. Als vorbereitender Bauleitplan bildet er die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen, er weist jedoch keine unmittelbare Außenwirkung für die Öffentlichkeit auf.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Rosenheim wurde am 12.12.1995 wirksam. Er beinhaltet einen verbindlichen Landschaftsplan, der die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt. Ihm ist ein Erläuterungsbericht beigefügt.
Flächennutzungsplan | Änderungsverfahren
Flächennutzungsplanfortschreibung
Der Zeithorizont eines Flächennutzungsplanes beträgt in der Regel 10 bis 15 Jahre. Im Rahmen der Flächennutzungsplanfortschreibung wird daher in naher Zukunft eine redaktionelle Überarbeitung des Rosenheimer Planwerkes inklusive Landschaftsplan vorgenommen und in digitaler Form neu erstellt.
Flächennutzungsplanverfahren
Der Flächennutzungsplan wird in einem im Baugesetzbuch (BauGB) gesetzlich geregelten Verfahren aufgestellt. In diesem Verfahren werden sowohl die Bürger als auch Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Das Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes verläuft grundsätzlich genau wie ein Änderungsverfahren und wird durch die Stadt Rosenheim eingeleitet.
Verfahrensablauf FNP
1 Einleitung des Verfahrens durch Stadtratsbeschluss
2 Ausarbeitung eines Vorentwurfes zur Diskussion
3 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
4 Ausarbeitung des Entwurfes
5 Billigungs- und Auslegungsbeschluss im Stadtrat
6 Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung
7 Abwägung öffentlicher und privater Belange
8 Feststellungsbeschluss im Stadtrat und Mitteilung des Abwägungsergebnisses
9 Genehmigungsverfahren
10 Rechtswirksamkeit mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Rosenheim
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