Sondernutzung
1. Was ist Sondernutzung?
Unter Sondernutzung versteht man die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus.
Gemeingebrauch ist die Nutzung öffentlicher Flächen im Rahmen ihrer Widmung.
Wird eine öffentlich gewidmete Fläche über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen, so stellt dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach der
Sondernutzungssatzung und der
Sondernutzungsgebührensatzung dar.
Es gibt zwei Arten von Sondernutzungserlaubnissen
- Die öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis (Bescheid): Sondernutzungen auf oder über öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen wie z. B. Baustelleneinrichtungen, Container, Verkeufsstände, Warenauslagen, Reklametafeln oder Werbe- und Informationsstände erfordern eine öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis. Dazu gehören auch Werbeschilder, die mehr als 15 cm in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
- Die bürgerlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis (Gestattungsvertrag): Sondernutzungen, die entweder unter der Straßenoberfläche stattfinden, wie z. B. private Rohrleitungen, oder über der Straßenoberfläche der öffentlichen Versorgung dienen und hierbei den Gemeingebrauch nicht nur kurzfristig beeinträchtigen, erfordern eine bürgerlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis.
2. Zuständigkeiten:
- Das Bauverwaltungsamt ist zuständig für sämtliche Sondernutzungen im Stadtgebiet Rosenheim.
- Für Sondernutzungen im Bereich der Fußgängerzonen und in Fällen, die eine verkehrsrechtliche Anordnung erfordern z.B. wegen Sperrung des Verkehrs - auch halbseitig, Umleitung von Fußgänger-, Fahrrad- oder Fahrzeugverkehr oder zum Aufstellen von Halteverboten z.B. wegen Umzug ist das
Amt für Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Straßenverkehrsbehörde Rosenheim, zuständig. - Erlaubnisse zur Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen, z.B. Radrennen, Volksläufe, Straßenfeste erteilt das Amt für Sicherheit, Ordnung und Verkehr.
3. Antrag auf eine öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis
(
pdf):
- Der Sondernutzungsantrag ist beim Bauverwaltungsamt der Stadt Rosenheim mindestens 1 Woche vor Beginn der Nutzung schriftlich zu stellen. Bitte verwenden Sie das dafür vorgesehene Formblatt (s.o.). Bei Bedarf sind dem Antrag Lageplan und/oder eine nähere Beschreibung beizufügen.
4. Gebühren
- Für die Erteilung der Erlaubnis wird eine Bescheidsgebühr erhoben.
- Das Stadtgebiet wurde zur Bemessung der Gebührenhöhe in drei Zonen eingeteilt (
Zoneneinteilungsplan).
5. Antrag auf eine bürgerlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis:
- Bürgerlich-rechtliche Sondernutzungen sind aufgrund ihres Rechtscharakters (=Vertrag) immer dem Einzelfall nach zu beurteilen. Bitte setzen Sie sich deshalb vorab formlos schriftlich oder telefonisch mit uns in Verbindung.

