Wohnraumförderung

Für den Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung, für die Anpassung von Wohnraum für Schwerbehinderte und für die Modernisierung von Gebäuden gibt es staatliche und städtische Mittel, die eine Finanzierung erleichtern. Grundsatz dabei ist, dass die Wohnung oder das Haus vom Antragsteller selbst bewohnt werden.

Basis der Förderung sind Öffnet externen Link in neuem Fensterzinsverbilligte Darlehen. In besonders dringlichen Fällen können diese durch ein zinsfreies Darlehen ergänzt werden.

Für die Förderung gibt es einige grundsätzliche Voraussetzungen:
- Das Familieneinkommen muss eine bestimmte Grenze unterschreiten
Für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern liegt diese Grenze z.B. bei etwa 44.000,- €, das entspricht etwa 63.500,- € Bruttoeinkommen.
- Mindestens 1/3 der Gesamtfinanzierung muss über ein Darlehen einer Bank vom freien Markt abgedeckt werden
- Eigenkapital in Höhe von mindestens 20% der Gesamtkosten muss vorhanden sein
Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus Kaufpreis (für Gebäude plus Grundstück) beziehungsweise den gesamten Baukosten einschließlich Kaufpreis des Grundstücks plus etwa 6,5% Nebenkosten und eventuellen Maklergebühren.
- Die Finanzierung muss auf Dauer tragbar sein.
Im Beispiel der oben genannten, vierköpfigen Familie müssen nach Abzug der Kosten für die Finanzierung noch mindestens 1.500 € pro Monat für die Lebenshaltungskosten übrig bleiben.
- Der Antrag muss vor Baubeginn, Kauf oder Modernisierung gestellt werden
- Das Objekt muss im Stadtgebiet liegen.

Für eine grundlegende Beratung benötigen wir : Einkommensnachweise Brutto und Netto der letzten Monate einschließlich Dezember des vorgehenden Jahres, den letzten vorhandenen Einkommensteuerbescheid, Pläne oder Planskizzen und Informationen über Kaufpreis bzw. Baukosten.

Zusätzlich dazu vergibt die Stadt Rosenheim an ihre Einwohner aus dem städtischen Modernisierungsprogramm Darlehen von bis zu 7.500 €. Diese Darlehen werden mit 0,5 % Zinsen und 6,5 % Tilgung vergeben. Da für die städtischen Förderprogramme nur begrenzt Finanzmittel zur Verfügung stehen, wird eine Auswahl nach sozialer Dringlichkeit getroffen. 

Für den Umbau von Wohnraum für Schwerbehinderte gibt es Fördermittel von max. 10.000,- € pro Wohneinheit, die in Form eines leistungsfreien (= zinsfreien) Darlehens ausgegeben werden.

Für Mietwohnraum gibt es gesonderte Fördermittel aus dem Bayerischen Modernisierungsprogramm und dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm, die über die Öffnet externen Link in neuem FensterRegierung von Oberbayern bewilligt werden.

Kontakt

Wohnraumförderung und Beitragswesen

Königstraße 24
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1615
Fax: 08031/365-2030
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Busbahnhof - Stollstraße

Öffnungszeiten:

Mo. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Do. 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung