- Meldung der Ertrags- und Aufwandspositionen im Ergebnishaushalt durch die Budgets
- Bedarfsmeldung im Finanzhaushalt aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit durch die Ämter
- Budgetverhandlungen durch die Kämmerei mit den Fachbereichen; Erstellung einer überarbeiteten, verwaltungsinternen Modellberechnung bzw. eines Budgetabgleiches
- Vorarbeiten zum Entwurf des Investitionsprogrammes
- Abklärung des Budgetabgleiches mit der Verwaltungsspitze
- Erstellen eines Eckdatenbeschlusses mit Festlegung von Zielvorgaben für die Haushaltsaufstellung: Saldo des Ergebnishaushalts, Überschuss des Finanzhaushalts aus laufender Verwaltungstätigkeit, Netto-Investitionsvolumen, Netto-Neuverschuldung, Inanspruchnahme von liquiden Mitteln; Beratung im Haupt- und Finanzausschuss und im Stadtrat
- Vorlage des Entwurfs des Investitionsprogramms im Stadtrat
- Einbringen von Änderungs-, Kürzungs- und sonstigen Anträgen der Parteien;
- Zuweisung der Budgets und endgültige Meldungen pro Sachkonto
- Erarbeiten des Haushaltsplanentwurfes und der Festsetzungen in der Haushaltssatzung auf Grundlage des Eckdatenbeschlusses durch die Verwaltung
- Beratung und Beschluss durch Haupt- und Finanzausschuss und Stadtrat
- Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Regierung von Oberbayern
- Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung im Amtsblatt
Kämmereiamt
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