Zustandekommen der Haushaltssatzung

  • Meldung der Ertrags- und Aufwandspositionen im Ergebnishaushalt durch die Budgets
  • Bedarfsmeldung im Finanzhaushalt aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit durch die Ämter
  • Budgetverhandlungen durch die Kämmerei mit den Fachbereichen; Erstellung einer überarbeiteten, verwaltungsinternen Modellberechnung bzw. eines Budgetabgleiches
  • Vorarbeiten zum Entwurf des Investitionsprogrammes
  • Abklärung des Budgetabgleiches mit der Verwaltungsspitze
  • Erstellen eines Eckdatenbeschlusses mit Festlegung von Zielvorgaben für die Haushaltsaufstellung: Saldo des Ergebnishaushalts, Überschuss des Finanzhaushalts aus laufender Verwaltungstätigkeit, Netto-Investitionsvolumen, Netto-Neuverschuldung, Inanspruchnahme von liquiden Mitteln; Beratung im Haupt- und Finanzausschuss und im Stadtrat
  • Vorlage des Entwurfs des Investitionsprogramms im Stadtrat
  • Einbringen von Änderungs-, Kürzungs- und sonstigen Anträgen der Parteien;
  • Zuweisung der Budgets und endgültige Meldungen pro Sachkonto
  • Erarbeiten des Haushaltsplanentwurfes und der Festsetzungen in der Haushaltssatzung auf Grundlage des Eckdatenbeschlusses durch die Verwaltung
  • Beratung und Beschluss durch Haupt- und Finanzausschuss und Stadtrat
  • Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Regierung von Oberbayern
  • Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung im Amtsblatt

Kontakt

Kämmereiamt

Königstr. 24
83135 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1202
Fax: 08031/365-2068
E-Mail

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