Stiftungen
Stiftungen sind Einrichtungen, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgen. Dabei wird in der Regel das Vermögen, der sogenannte Grundstock auf Dauer erhalten und nur die Erträge für den Stiftungszweck verwendet. Stiftungen können in verschiedenen Rechtsformen und zu verschiedenen Zwecken errichtet werden.
Alle Stiftungen unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht.
Stiftungen können sowohl als juristische Personen (rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts), als auch in Trägerschaft eines Treuhänders (nichtrechtsfähige, unselbstständige, treuhänderische oder fiduziarische Stiftung) errichtet werden.
Die Stadt Rosenheim verwaltet derzeit über ihre Stiftungsverwaltung 15 selbständige und unselbständige Stiftungen.
Selbständige Stiftungen
- Anne-Oswald-Stiftung
- Bürgerheimstiftung Rosenheim
- Dr. Geiger'sche Stipendienstiftung
- Georg Hegenauer-Stiftung
- Helene Stadelmayr-Stiftung
- Kultur- und Sozialstiftung des Alt-Oberbürgermeisters der Stadt Rosenheim Dr. Michael Stöcker
- Kultur- und Sportstiftung der Stadt Rosenheim
- Reichalmosenstiftung
- Waisenhausstiftung der Stadt Rosenheim
- H. u. G. Wessel Stiftung
Nicht selbständige Stiftungen
- Vermächtnis Hubert Butsch
- Kögl-Stiftung
- Tokoro-Stiftung
- Vermächtnis Dr. Will
- Popp-Stiftung
Formulare und Dokumente:
Fragebogen zur Förderung durch die Dr. Geiger Stiftung
Vergaberichtlinien der Dr. Geiger Stiftung
Formular Stipendienantrag der Dr. Geiger Stiftung
Satzungen:
Satzung der Dr. Geiger Stiftung
Anlage (Vermögen) zur Dr. Geiger Stiftung

