Stiftungen

Stiftungen sind Einrichtungen, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgen. Dabei wird in der Regel das Vermögen, der sogenannte Grundstock auf Dauer erhalten und nur die Erträge für den Stiftungszweck verwendet. Stiftungen können in verschiedenen Rechtsformen und zu verschiedenen Zwecken errichtet werden.

Alle Stiftungen unterliegen der staatlichen Stiftungsaufsicht.

Stiftungen können sowohl als juristische Personen (rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts), als auch in Trägerschaft eines Treuhänders (nichtrechtsfähige, unselbstständige, treuhänderische oder fiduziarische Stiftung) errichtet werden. 

Die Stadt Rosenheim verwaltet derzeit über ihre Stiftungsverwaltung 15 selbständige und unselbständige Stiftungen.

Selbständige Stiftungen

  • Anne-Oswald-Stiftung 
  • Bürgerheimstiftung Rosenheim 
  • Dr. Geiger'sche Stipendienstiftung 
  • Georg Hegenauer-Stiftung 
  • Helene Stadelmayr-Stiftung 
  • Kultur- und Sozialstiftung des Alt-Oberbürgermeisters der Stadt Rosenheim Dr. Michael Stöcker 
  • Kultur- und Sportstiftung der Stadt Rosenheim 
  • Reichalmosenstiftung 
  • Waisenhausstiftung der Stadt Rosenheim 
  • H. u. G. Wessel Stiftung 

Nicht selbständige Stiftungen

  • Vermächtnis Hubert Butsch 
  • Kögl-Stiftung 
  • Tokoro-Stiftung 
  • Vermächtnis Dr. Will 
  • Popp-Stiftung

 

Formulare und Dokumente:

 Fragebogen zur Förderung durch die Dr. Geiger Stiftung
 Vergaberichtlinien der Dr. Geiger Stiftung
 Formular Stipendienantrag der Dr. Geiger Stiftung

 

Satzungen:

Satzung der Dr. Geiger Stiftung

Anlage (Vermögen) zur Dr. Geiger Stiftung

 


 

Kontakt

Stiftungsverwaltung

Königstr. 24
83026 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1252
Fax: 08031/365-2097
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße

Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 8.00 - 17.00 Uhr
Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr