Wir sind für die Schülerbeförderung aller Schülerinnen und Schüler zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Stadt Rosenheim haben.
Die gesetzliche Grundlage bilden das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG) und die Verordnung über die Schülerbeförderung (Schülerbeförderungsverordnung - SchBefV).
Alle wichtigen Informationen zum Thema "Schülerbeförderung" haben wir für Sie in einem
Informationsblatt zusammengestellt.

