Fischereiwesen

Hier erhalten Sie Informationen über den Fachbereich Fischereiwesen

Den Fischereischein erteilt - bei Vorliegen der Voraussetzungen - die für Ihren Hauptwohnsitz zuständige Behörde. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Bayern. Im Ausland ausgestellte Fischereischeine berechtigen nicht zur Ausübung der Fischerei in Bayern.

 

Es gibt verschiedene Arten von Fischereischeinen

  1.  Öffnet internen Link im aktuellen FensterFischereischein auf Lebenszeit 

  2.  Öffnet internen Link im aktuellen FensterJugendfischereischein

  3. Öffnet internen Link im aktuellen FensterJahresfischereischein
 

Hierzu erhalten Sie spezielle Informationen auf den nächsten Seiten.

Informationen über die Öffnet internen Link im aktuellen FensterFischerprüfung und die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie ebenfalls auf den folgenden Seiten.

 

Den Antrag für einen Fischereischein finden Sie hier.

Kontakt

Amt für Sicherheit und Ordnung

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1320 oder 365-1321
Fax: 08031/365-2026
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße, Stollstraße

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr   8.00 - 12.00 Uhr

Do  14.00 - 17.00 Uhr