Fischereischein auf Lebenszeit
Voraussetzungen:
- Grundsätzlich mit Erfolg abgelegte staatliche Fischerprüfung
- Mindestalter 14 Jahre
Für volljährige Personen wird nur noch der "Fischereischein auf Lebenszeit" ausgestellt.
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischereirechtinhabers des betreffenden Gewässers (in der Regel durch sogenannte "Fischereierlaubnisscheine") notwendig.
Gebühr: Höhe der Gebühr: 35,-- €, zuzüglich der Fischereiabgabe
(siehe unter Fischereiabgabe beigefügte Aufstellung).
Bitte bringen Sie mit:
- Prüfungszeugnis (falls kein Prüfungszeugnis vorhanden, alten
Fischereischein)
- Personalausweis/Reisepass
- 1 Passfoto, ca. 35 x 45 mm
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Sie können den
"Antrag auf Fischereischein" hier Downloaden.
Fischereiabgabe
Fischereiabgabe:Fischereiabgabe für den Fischereischein auf Lebenszeit - Einmalzahlung- (ohne Ermäßigung nach § 8 Abs. 5 AVFiG) Lebensalter Betrag Lebensalter Betrag
bei Zahlung in € bei Zahlung in €
14 300 41 192
15 300 42 192
16 300 43 160
17 300 44 160
18 300 45 160
19 300 46 160
20 300 47 160
21 300 48 128
22 300 49 128
23 288 50 128
24 288 51 128
25 288 52 128
26 288 53 96
27 288 54 96
28 256 55 96
29 256 56 96
30 256 57 96
31 256 58 64
32 256 59 64
33 224 60 64
34 224 61 64
35 224 62 64
36 224 63 32
37 224 64 32
38 192 65 32
39 192 66 32
40 192 67 32
Fischereiabgabe für 5 Jahre 40,-- € .Falls die Abgabe nicht auf einmal bezahlt werden soll, besteht die Möglichkeit diese für 5 Jahre zu begleichen.
In diesem Fall hat der Antragsteller folgende Zahlungen zu leisten:
Gebühr 35,-- €
Fischereiabgabe 40,-- € (regulär)
Jugendliche mit bestandener Fischerprüfung, Personen in der Ausbildung zum Fischwirt und eine bestimmte Gruppe Behinderter:
20,-- €.
