Fischerprüfung

Voraussetzung zur Zulassung:

Teilnahme an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang

Mindestalter:

Vollendung des 12. Lebensjahres am Tag der Fischerprüfung       

Die Fischerprüfung findet in Bayern einmal jährlich, jeweils am ersten Samstag im März statt.

Prüfungsbehörde ist die Bayerische Landesanstalt für Fischerei - Fischerprüfung

Postfach 1146

82301 Starnberg

Telefon: 08151/269230 oder 08151/15150,

Telefax: 08151/269270.

Zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung wird im Stadtgebiet Rosenheim vom Kreisfischereiverein Rosenheim, 1. Vorsitzender Dieter Gintenreiter, Tel. 08031/ 1 24 20, ein entsprechender Lehrgang angeboten.

Anmeldeformulare können auch beim Umweltamt der Stadt Rosenheim, Königstr. 15, Zimmer 211 (Tel. 08031/36-1861) ab ca. September abgeholt werden.        

Auskunft über die Prüfungsgebühren erteilt die Bayerische Landesanstalt für Fischerei.      

Die Anmeldung erfolgt durch die Überweisung der Prüfungsgebühr an die Prüfungsbehörde mittels eines vorgeschriebenen Überweisungsvordruckes.

Die Überweisungsvordrucke liegen ab September jeden Jahres beim  Umweltamt der Stadt Rosenheim, Königsstr. 15, Zimmer 211 auf und können dort abgeholt werden.

Eine Zusendung wird aus Kostengründen nicht vorgenommen.    

Anmeldeschluß ist jeweils der 01. Dezember!

 

Antrag auf Fischereischein

Kontakt

Amt für Sicherheit und Ordnung

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1320 oder 365-1321
Fax: 08031/365-2026
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße, Stollstraße

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr  8:00 - 12:00 Uhr

Do   14:00 - 17:00 Uhr