Jugendfischereischein

Voraussetzungen:

- Einverständniserklärung der Eltern

- Mindestalter (am Ausstellungstag) 10 Jahre      

Der Jugendfischereischein gilt vom Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18.  Lebensjahres.

Der Jugendfischereischein wird von der für den Hauptwohnsitz des Antragstellers zuständigen Behörde bei Vorliegen der Voraussetzungen (s.o.) erteilt. Er berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Bayern, allerdings nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers. Im Ausland ausgestellte Jugendfischereischeine berechtigen nicht zur Ausübung der Fischerei in Bayern.

Neben dem staatlichen Fischereischein ist die Zustimmung des Fischereiberechtigten des jeweiligen Gewässers notwendig.             

Gebühren:    Höhe der Gebühr: 5,-- € zuzüglich der Fischereiabgabe. Gebühr und Abgabe sind bei Antragstellung zu bezahlen.             

Bitte bringen Sie mit:

 - 1 Passfoto ca. 35 x 45 mm

 -  Einverständniserklärung der Eltern

 - Kinderausweis oder Personalausweis/Reisepass

 - ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular       

 

Den Antrag für einen Jugendfischereischein finden Sie hier.

 

 

            

 

Kontakt

Amt für Sicherheit und Ordnung

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1321 oder 365-1321
Fax: 08031/365-2026
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
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Mo bis Fr   8:00 - 12:00 Uhr

Do   14:00 - 17:00 Uhr