Zivilschutz

Wie die militärische Verteidigung ist der Zivilschutz eine Aufgabe des Bundes
Um seine Aufgaben zu erfüllen greift der Bund auf das Potential der Bundesländer und Gemeinden zurück.
Er ergänzt die Einheiten des Katastrophenschutzes, die Einsatzkräfte, Fahrzeuge und Geräte vorhalten, durch zusätzliche Fahrzeuge und Finanzhilfen.

Die Aufgaben des Zivilschutzes ergeben sich im Wesentlichen aus dem Grundgesetz, dem Zivilschutzneuordnungsgesetz (ZSNeuOG), dem Bundesleistungsgesetz sowie den Bundesgesetzen zur Sicherung und Sicherstellung der Versorgung.
Sie umfassen u.a.:
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