Für Gewerbebetriebe regelt die Gewerbeabfallverordnung ( = GewAbfV) die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen.

Im Stadtgebiet Rosenheim gelten für Gewerbebetriebe zusätzlich besondere Vorschriften für die Entsorgung von kompostierbaren Stoffen, Problemmüll, Sperrmüll und Wertstoffen.

Nähere Informationen erteilt das Umweltamt, Königstr. 15, Telefon 365-1866 oder der Entsorgungshof der Stadtwerke, Telefon 365-2390.

Kontakt

Umweltamt

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/5-1866
Fax: 08031/2015
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8.15 bis 12.00 Uhr