Für Gewerbebetriebe regelt die Gewerbeabfallverordnung ( = GewAbfV) die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen.
Im Stadtgebiet Rosenheim gelten für Gewerbebetriebe zusätzlich besondere Vorschriften für die Entsorgung von kompostierbaren Stoffen, Problemmüll, Sperrmüll und Wertstoffen.
Nähere Informationen erteilt das Umweltamt, Königstr. 15, Telefon 365-1866 oder der Entsorgungshof der Stadtwerke, Telefon 365-2390.
