Infos über kompostierbare Grünabfälle
Für Gewerbebetriebe gelten besondere Vorschriften!
Folgende Stoffe dürfen Privathaushalte in den Wertstoff-Container für kompostierbare Grünabfälle entsorgen:
- Baum und Strauchschnitt
- Blumen
- Grasschnitt
- Heckenschnitt
- Zimmerpflanzen
- Fruchtschalen von z.B. Äpfeln, Bananen
- Nicht zubereitete Gemüse-Reste z.B. Zwiebelschalen, Kartoffelschalen, Salatblätter, Kohlblätter
Folgende Stoffe dürfen Privathaushalte NICHT in die Wertstoff-Container für kompostierbare Grünabfälle entsorgen:
- Asche
- Essensreste
- Fisch, Fischreste, Fleisch, Fleischreste
- Haustierstreu, Katzenstreu
- Holz- und Kohlenasche
- Knochen
- Staubsaugerbeutel, Kehricht
- Windeln
- Zigarettenkippen
Gewerbebetriebe können kompostierbare Grünabfälle kostenpflichtig beim Entsorgungshof, Innlände 25, abgeben.
TIPP: Durch Eigenkompostierung werden Abfälle auf natürliche Art und Weise verwertet. Man erhält nährstoffreiche Komposterde und reduziert außerdem die Menge des eigenen Hausmülls.
Auf den eigenen Komposthaufen kann man die gleichen Abfälle wie für den Container für kompostierbare Stoffe bringen.
Nährstoffreiche, feuchte und weiche Abfälle ( wie Gemüsereste oder frischer Grasschnitt) sollten mit nährstoffarmem, trockenem Material gemischt werden. Dabei sollten feste Teile ( wie Äste oder Rindenmulch) mindestens ein Drittel der Mischung ausmachen.
Die zu kompostierenden Abfälle sollten gut zerkleinert, vermischt und locker aufgeschichtet werden.
Kleinstlebewesen und Regenwürmer sollten den Komposthaufen leicht erreichen können.
Als Schutz vor extremen Witterungseinflüssen sollte der Komposthaufen mit einer Schicht aus Laub, Grasschnitt, Erde oder einer Strohmatte abgedeckt werden.

