Infos über die Entsorgungsmöglichkeiten von Sperrmüll
Für Gewerbebetriebe gelten besondere Vorschriften!
Für Privathaushalte gibt es zwei Arten der Sperrmüllentsorgung:
Sperrmüllabholung durch den Baubetriebshof:
Hierzu Sie benötigen eine Sperrmüllkarte, diese erhalten Sie beim Umweltamt, an der Infothek im Rathaus, beim Baubetriebshof, beim Entsorgungshof oder
online.
Der Baubetriebshof holt den Sperrmüll bei Ihnen nach Ihrer Anmeldung immer Freitags ab. Bei der Abholung sind für maximal 300 kg Sperrmüll pro Halbjahr und Rosenheimer Privathaushalt € 25,-- bar plus evtl. pro Haushaltsgerät € 5,-- zu bezahlen.
Sperrmüllabgabe beim Entsorgungshof
Für maximal 300 kg Sperrmüll pro Halbjahr und Rosenheimer Privathaushalt ist eine einmalige Gebühr von € 10,-- zu bezahlen. Eine Anlieferung in Raten ist pro Halbjahr bis zu 6mal möglich, bei Einhaltung der 300 kg Gesamtmenge sind dann lediglich bei der ersten Anlieferung € 10,-- zu bezahlen.
Bitte Personalausweis, Vollmacht oder Erbschein bei der ersten Anlieferung vorzeigen.
Das ist Sperrmüll
| Sperrmüllart | Sperrmüllart |
| Bettgestelle | Lattenroste |
| Federbetten | Markisen |
| Gartenmöbel | Regale |
| Jalusien | Schränke |
| Kinderautositze | Spielzeug |
| Koffer | Teppiche |
| Kommoden | Teppichböden |
| Körbe | Truhen |
| Lampen |

