Infos über die Entsorgungsmöglichkeiten von Sperrmüll

Für Gewerbebetriebe gelten besondere Vorschriften!

Für Privathaushalte gibt es zwei Arten der Sperrmüllentsorgung:

Sperrmüllabholung durch den Baubetriebshof:

Hierzu Sie benötigen eine Sperrmüllkarte, diese erhalten Sie beim Umweltamt,  an der Infothek im Rathaus, beim Baubetriebshof, beim Entsorgungshof oder  Öffnet internen Link im aktuellen Fensteronline.

Der Baubetriebshof holt den Sperrmüll bei Ihnen nach Ihrer Anmeldung immer Freitags ab. Bei der Abholung sind für maximal 300 kg Sperrmüll pro Halbjahr und  Rosenheimer Privathaushalt € 25,-- bar plus evtl. pro Haushaltsgerät € 5,-- zu bezahlen.

 

Sperrmüllabgabe beim Entsorgungshof

Für maximal 300 kg Sperrmüll pro Halbjahr und Rosenheimer Privathaushalt ist eine einmalige Gebühr von € 10,-- zu bezahlen. Eine Anlieferung in Raten ist pro Halbjahr bis zu 6mal möglich, bei Einhaltung der 300 kg Gesamtmenge sind dann lediglich bei der ersten Anlieferung € 10,-- zu bezahlen.

Bitte Personalausweis, Vollmacht oder Erbschein bei der ersten Anlieferung vorzeigen.

 

Das ist Sperrmüll

Sperrmüllart Sperrmüllart
Bettgestelle Lattenroste
Federbetten Markisen
Gartenmöbel Regale
Jalusien Schränke
Kinderautositze Spielzeug
Koffer Teppiche
Kommoden Teppichböden
Körbe Truhen
Lampen

Kontakt

Umweltamt

Königstr. 15, 2.OG
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1864
Fax: 08031/365-2015
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße, Stollstraße

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr von 8.15 bis 12.00 Uhr

Info:

Alle Merkblätter/Flyer liegen sowohl im Umweltamt, Königstr. 15, 2.OG, als auch im Rathaus, Königstraße 24, sowie im Baubetriebshof, Möslstraße 27, und im Entsorgungshof, Innlände 25, aus.