Umwelttipps von A - Z
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Energiesparlampen
Energiesparlampen
Eine herkömmliche Glühbirne wandelt nur fünf Prozent des eingesetzten Stroms in Licht umgewandelt, die restlichen 95 Prozent gehen als Wärme in die Umgebung und damit verloren.
Auch in punkto „Helligkeit“ stehen die Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren ihren Vorgängern in nichts nach .Eine Energiesparlampe mit 11 Watt Leistung leuchtet beispielsweise ebenso hell wie eine Glühbirne mit 60 Watt.
Das Umweltamt der Stadt Rosenheim weist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass ausrangierte Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren nicht in die graue Hausmülltonne gehören, sondern separat gesammelt und entsorgt werden müssen.
Bitte bringen Sie kaputte Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren zum Entsorgungshof, Innlände 25.
Denn sie enthalten 4 bis 8 Milligramm Quecksilber. Nur wenn sie getrennt von sonstigen Abfällen erfasst werden, kann das giftige Metall in geeigneten Recyclinganlagen kontrolliert entnommen und von den anderen Bestandteilen der Lampen (Glas, metallische Werkstoffe, etc.) getrennt verwertet werden.
Im Normalfall haben Energiesparlampen eine lange Lebensdauer, falls aber doch mal eine zu Bruch gehen sollte, sind folgende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten:
Zuerst das Fenster öffnen und den Raum für eine halbe Stunde verlassen, damit die Quecksilberdämpfe Zeit haben zu verschwinden. Quecksilber ist ein leicht flüchtiges Metall und verdampft bei Zimmertemperatur. Danach dann die Scherben aufsammeln oder vorsichtig mit einem Blatt Papier zusammenkehren, aber keinen Staubsauger verwenden, da dieser das Quecksilber nur noch in der Luft verteilen würde. Die Reste luftdicht verpacken (z.B. in ein Schraubglas) und dann beim Entsorgungshof , Innlände 25, abgeben.
Katzenstreu gehört in die private Mülltonne
Katzenstreu gehört in den Hausmüll
Egal ob es sich um mineralische, pflanzliche, klumpende oder nichtklumpende Streu handelt, durch Katzensekret verschmutztes Einstreu gehört aufgrund der möglichen Bakterienentwicklung ausnahmslos in den Hausmüll. Die Entsorgung von Katzenstreu über die Toilette ist nicht erlaubt, da die dadurch entstehenden Ablagerungen die Kläranlagen belasten.
Weitere Informationen erteilt das Umweltamt der Stadt Rosenheim, Frau Gall, unter der Telefonnummer 365-1864.

