Artenschutz

Hier erhalten Sie Informationen über das Servicespektrum des Umweltamtes - Fachbereich Artenschutz

Das Umweltamt überwacht den Besitz und Handel von Pflanzen und Tieren besonders geschützter Arten.

Es erläßt Verbote für Besitz und Handel von Pflanzen und Tieren besonders geschützter Arten und erstellt Herkunftsnachweise z.B. Artenschutzbescheinigungen .

Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Öffnet externen Link in neuem FensterWashingtoner Artenschutzübereinkommen ( CITES). Es regelt die Ein- und Ausfuhr weltweit bedrohter Pflanzen und Tiere.

Die Regelungen gelten auch für Produkte, die aus geschützten Arten hergestellt wurden!

Hier ein paar Tipps:

Elfenbein und Horn, d.h. Häute, Haar, Füße z.B. müssen als Urlaubsandenken tabu sein!

Auch Arzneimittel dürfen nicht importiert werden, wenn zur Herstellung Teile geschützter Tiere verwendet wurden!

Nehmen Sie weder Muscheln, noch Steine als Souvenirs mit!

Vertrauen Sie nicht blind den Auskünften örtlicher Händler! 

Zuverlässige Informationen erhalten Sie z.B. beim Öffnet externen Link in neuem FensterUmweltbundesamt.

Wespen und Hornissen als Nachbarn

Kontakt

Umweltamt

Königstr. 15, 2.OG
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1869
Fax: 08031/365-2015
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße, Stollstraße

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr von 8.15 bis 12.00 Uhr