Artenschutz
Hier erhalten Sie Informationen über das Servicespektrum des Umweltamtes - Fachbereich Artenschutz
Das Umweltamt überwacht den Besitz und Handel von Pflanzen und Tieren besonders geschützter Arten.
Es erläßt Verbote für Besitz und Handel von Pflanzen und Tieren besonders geschützter Arten und erstellt Herkunftsnachweise z.B. Artenschutzbescheinigungen .
Gesetzliche Grundlage hierfür ist das
Washingtoner Artenschutzübereinkommen ( CITES). Es regelt die Ein- und Ausfuhr weltweit bedrohter Pflanzen und Tiere.
Die Regelungen gelten auch für Produkte, die aus geschützten Arten hergestellt wurden!
Hier ein paar Tipps:
Elfenbein und Horn, d.h. Häute, Haar, Füße z.B. müssen als Urlaubsandenken tabu sein!
Auch Arzneimittel dürfen nicht importiert werden, wenn zur Herstellung Teile geschützter Tiere verwendet wurden!
Nehmen Sie weder Muscheln, noch Steine als Souvenirs mit!
Vertrauen Sie nicht blind den Auskünften örtlicher Händler!
Zuverlässige Informationen erhalten Sie z.B. beim
Umweltbundesamt.

