Immissionsschutz
Hier erhalten Sie Informationen über das Servicespektrum des Umweltamtes der Stadt Rosenheim - Fachbereich Immissionsschutz
Das Umweltamt regelt im Bereich Immissionsschutz Probleme bei Lärmbelästigungen und Geruchsbelästigungen.
Der Gesetzgeber definiert Lärm als Schall, als Geräusch, das andere stören, gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen kann.
Lärm ist nicht messbar. Gemessen werden können jedoch die Luftdruckschwankungen, die dem Luftdruck überlagert sind. Je größer die Luftdruckschwankungen und damit die Schallintensitäten sind, desto lauter empfindet man den Schall. Der augenblickliche Schalldruck kann mit Hilfe eines Schallpegelmessgerätes gemessen werden. Angezeigt wird die rein physikalische Größe in Dezibel (dB).
Nähere Informationen erhalten Sie unter
www.stmugv.bayern.de/umwelt/laermschutz/index.htm
Elektromagnetische Strahlung
Messung elektromagnetischer Felder:
Im Auftrag der Stadt Rosenheim wurden im Frühjahr 2003 an 30 Standorten die elektromagnetischen Felder von Mobilfunksendeanlagen gemessen.
Das Ergebnis der Messungen wurde in einem Bericht zusammengefasst.
Als Ergebnis stellt das Gutachten fest, dass der Grenzwert der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung an allen Messpunkten erheblich unterschritten wird. Als Maximalwert ergab sich ein Messwert von 1,5 % des gesetzlichen zulässigen Wertes.
Der Bericht kann hier im pdf-Format (
Hochfrequenzmessungen 6MB) heruntergeladen werden.
Die aktuellen Standorte der Mobilfunkstationen sind auf der Webseite der Regulierungsbehörde abrufbar
http://emf2.bundesnetzagentur.de/karte.html
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.stmugv.bayern.de/umwelt/index.htm
und www.env-it.de/umweltbundesamt/luftdaten/index.html

