Naturschutz

Hier erhalten Sie Informationen über das Servicespektrum des Umweltamtes der Stadt Rosenheim - Fachbereich Naturschutz

 

Geschützte Flächen und Einzelschöpfungen der Natur im Stadtgebiet Rosenheim

Die Gesamtfläche aller Schutzgebiete im Stadtgebiet beträgt ca. 520 Hektar (Stand Januar 2001)

 

Zum Thema "Hunde":

Alle Hundebesitzer/innen übernehmen bereits mit der Anschaffung eines Hundes Verantwortung. Sie beginnt z. B. mit regelmäßigem Füttern, Pflege, Gesundheitsvorsorge, "Gassi gehen“ und endet mit der ordnungsgemäßen Entsorgung der Hinterlassenschaften.
Das Umweltamt der Stadt Rosenheim unterstützt die Pflichten der Hundebesitzer-/innen bei der Beseitigung der Hinterlassenschaften und stellte weitere Hundetoilettenspender auf.
Die Beseitigung der "großen Geschäfte“ der Hunde kosten nicht nur unser Geld, die Haufen sehen unappetitlich aus, sorgen für Unmut, wenn man hinein tritt und gefährden darüber hinaus auch noch unsere Gesundheit. Viele Hunde sind mit Würmern infiziert, deren Übertragung auf den Menschen eine nicht zu unterschätzende gesundheitliche Gefährdung darstellt. Sie können beim Menschen das Gehirn und auch andere Organe schwer schädigen.

Übrigens, die Meinung einiger Hundehalter/innen, über die Bezahlung der Hundesteuer sei auch die Entfernung der Hinterlassenschaft bereits "bezahlt“, ist falsch!
Grundsätzlich kann auf eine Steuerzahlung keine Gegenleistung erwartet werden. Die Hundesteuer ist eine Aufwandssteuer, die aufgrund der Tatsache erhoben wird, dass der Steuerpflichtige sich einen Hund hält.

Hundekot-Flyer

Naturschutzbeirat

Naturschutzbeirat

Die ehrenamtlich tätigen Naturschutzbeiräte haben die Aufgabe, die Untere Naturschutzbehörde wissenschaftlich und fachlich zu beraten. Sie sollen ferner das allgemeine Verständnis für den Naturschutzgedanken fördern.

Der Naturschutzbeirat setzt sich zusammen aus sachverständigen Personen auf dem Gebiet des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholung in der freien Natur. Bei der Zusammensetzung werden Vorschläge von Verbänden dieser Fachgebiete berücksichtigt sowie von Verbänden, die Fachleute aus den Grundlagendisziplinen der Ökologie und aus dem Agrar- und Forstbereich benennen.

Der Nautrschutzbeirat wirkt insbesondere bei folgenden Entscheidungen mit:

  1.  Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Naturschutzes
  2. Behördliche Gestattungen und Einzelanordnungen in Naturschutzangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung
  3. Erklärung eines gesetzlich vorgeschriebenen Einvernehmens zu Maßnahmen im Sinne von Nummer1 und 2

Die Naturschutzbeiräte werden auf 5 Jahre berufen.

Die Untere Náturschutzbehörde der Stadt Rosenheim wird derzeit von 10 Naturschutzbeiräten unterstützt. 

 

Naturschutzwacht

Naturschutzwacht

Naturschutzwächter sind eine wertvolle Hilfe für die Naturschutzbehördenbei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie sollen vor Ort mitwirken, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu verwirklichen. Insbesondere soll dies durch konkrete Aufklärung der Bürger und Bürgerinnen und Vermittlung von allgemeinen Kenntnissen über die Zusammenhänge in der Natur erreicht werden.

Die Naturschutzwächter werben um Verständnis für die Belange von Natur und Landschaft und arbeiten insofern in erster Linie vorbeugend. Daneben nimmt der Naturschutzwächter auch hoheitliche Aufgaben im Naturschutzvollzug wahr. Es gilt Verstöße gegen naturschutzrechtliche Vorschriften festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden und bei der Verfolgung solcher Zuwiderhandlungen mitzuwirken. So sind Naturschutzwächter Werber und Mahner zugleich.

Seit 1988 gibt es in der Stadt Rosenheim eine Naturschutzwacht. 2 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit ehrenamtlich tätig.

Weitere Informationen enthält auch der Flyer "Die Bayerische Naturschutzwacht"   .

Kontakt

Umweltamt

Königstr. 15, 2.OG
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1869
Fax: 08031/365-2015
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße, Stollstraße

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr von 8.15 bis 12.00 Uhr