Autowäsche
Wir bitten Sie, ihr Auto immer in Autowaschanlagen zu waschen. Waschanlagen und -plätze arbeiten umweltschonend und führen das Wasser im Kreislauf. Außerdem sind diese Anlagen üblicherweise mit Schlammabtrennung, Öl-/Benzinabscheidern und Filtern zur Abtrennung der Schmutzstoffe ausgestattet.
Ausnahmsweise ist die Autowäsche auf Privatgrund nur unter folgenden Bedingungen hinnehmbar:
- Das Fahrzeug ist nur mit klarem Wasser und mechanischen Hilfsmitteln ohne Zusatz von Reinigungsmitteln (auf keinen Fall Kaltreiniger) zu reinigen.
- Es darf nur eine Oberwäsche der Karosserie (ohne Räder) durchgeführt werden. Eine Motorwäsche sowie das Waschen von Ladeflächen und Laderäumen, die zum Transport wassergefährdender Stoffe verwendet werden, sind nicht zulässig.
- keine Hochdruckreiniger bzw. Dampfstrahlgeräte verwenden
- Das Waschwasser ist über die belebte Bodenzone (kein Kies oder Sand usw.) zu versickern, darf keinem Versickerungsschacht zufließen bzw. darf nicht direkt in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden.
Wir bitten Sie aber zu beachten, dass eine Verunreinigung von Gewässern oder des Grundwassers, die dabei entsteht, eine Ordnungswidrigkeit bzw. eine Straftat ist. Auch das
Umweltbundesamt empfiehlt deshalb prinzipiell, das Auto in der Waschanlage (am besten einer mit dem Blauen Engel) zu reinigen.
Autowaschen nur auf Privatgrund
Das Waschen von Autos auf öffentlichen Straßen ist in der Stadt Rosenheim untersagt (§ 3 Abs. 2 Buchst. a Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Rosenheim).
Wo läuft das Waschwasser / Abwasser hin?
Bei der Wagenwäsche sammeln sich im Waschwasser angespülte Reinigungsmittel, Öle, Fette, Ruß oder Schwermetallstäube.
Das Wasserrecht verpflichtet in § 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) jede Person bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine nachhaltige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden.
Aber wo fließt das Waschwasser hin?
Befestigter Privatgrund mit Kanalanschluss
Beim Waschen auf befestigtem Privatgrund mit Kanalanschluss läuft das Waschwasser in die Kanalisation.
In der Rosenheimer Kanalisation wird Abwasser häufig im Trennsystem beseitigt. Das Wasser, das über Gullis in die Regenwasserkanalisation gelangt, wird im Trennsystem nicht in unserer Kläranlage gereinigt, sondern gelangt direkt in ein nahes Gewässer oder in den Untergrund und damit in das Grundwasser (aus diesen Gründen dürfen auch Malerreste nie über den Gulli "entsorgt" werden.)
Unbefestigter Privatgrund oder Privatgrund ohne Kanalanschluss
Sofern ein öffentlicher Kanal nicht betroffen ist, versickert das Abwasser neben der Straße oder auf dem Privatgrundstück in das Grundwasser oder das Abwasser gelangt möglicherweise direkt in ein Gewässer.
Bei einer Fahrzeugwäsche entsteht dadurch möglicherweise eine unerlaubte Belastung der Gewässer oder des Grundwassers.
Malerreste
Wo Malerreste oder Pinsel entsorgt werden können, erfahren Sie vom Umweltamt (Tel. 08031 / 365-1864 oder -1866).
Abschließendes
Viele wasser- und gesundheitsgefährdende Stoffe im Waschwasser bauen sich erst in hunderten oder tausenden Jahren ab.
Das Wasser ist Grundlage allen Lebens und kann durch nichts ersetzt werden. Lassen Sie uns gemeinsam dazu beitragen, uns und künftigen Generationen sauberes Wasser zu erhalten.
