Gartenbewässerung

Die geringfügige Entnahme von Grundwasser für die Gartenbewässerung oder die Land- und Forstwirtschaft ist erlaubnisfrei.

Voraussetzungen sind:

  • weniger als 3 Liter/Sekunde Wasserentnahme
  • die genutzte Fläche muss kleiner 1 Hektar sein
  • keine gemeinsame Anlage zur Bewässerung (z. B. in Wohnanlagen)
  • keine Beeinträchtigung anderer Wasserbenutzungen
  • keine Durchteufung mehrerer Grundwasserstockwerke
  • kein gespanntes Grundwasser

Sollten diese Voraussetzungen nicht vorliegen, so müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Öffnet internen Link im aktuellen FensterBitte informieren Sie sich bei uns.

Die Bohrung oder das Schlagen des Brunnens ist formlos beim Umweltamt anzuzeigen. Wir prüfen dann, ob die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind und ob Schwierigkeiten zu erwarten sind.

Kontakt

Umweltamt - Wasser- und Bodenschutzrecht

Königstr. 15 - Zi. 209
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1868
Fax: 08031/365-2015
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Heilig-Geist-Straße

Öffnungszeiten:

Mo - Fr 8.00 - 12.00 Uhr
Do zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
bitte vereinbaren Sie mit uns telefonisch oder mit E-Mail einen Termin