Hochwasserschutz - Überschwemmungsgebiete
In der Stadt Rosenheim wird der Hochwasserschutz laufend verbessert und für das vom Gesetzgeber festgelegte 100-jährliche Hochwasserereignis angepasst.
Es laufen derzeit mehrere Maßnahmen. So werden die Bauabschnitte 05 und 06 für den Hochwasserschutz Rosenheim II an der Mangfall ausgeführt. Voraussichtlich 2015 sind die Hochwasserschutzmaßnahmen abgeschlossen.
Fertiggestellt sind die Bauabschnitte: 01, 02, 04, 08, 09 (bis auf Fluttor), 10 (im Bild grün)
Ab 2011 wird der Bauabschnitt 05 fertiggestellt (im Bild blau)
Geplant und im wasserrechtlichen Verfahren ist der Bauabschnitt 06 (Bau ab 2011) (im Bild gelb) ein Teil ist bereits saniert
Geplant sind weiter die Bauabschnitte 07, 11 (im Bild rot)
Durch Klimaänderungen oder durch neue Erkenntnisse des Hochwasserschutzes können sich Veränderungen ergeben.
Sachstand: Oktober 2010
Im OVB finden Sie monatlich den Artikel "Stand der Dinge" z. B. für den Hochwasserschutz.
Ein Hochwasserschutz für den Herderbach wird derzeit intensiv von der Stadt Rosenheim - Stadtentwässerung - vorbereitet.
Hinweise und Veröffentlichungen
In die Hochwasserschutzgesetze hat der Gesetzgeber nun auch Pflichten jedes Einzelnen zur Vorsorge bei Hochwasser oder bei ansteigendem Grundwasser aufgenommen.
In den folgenden Veröffentlichungen finden Sie dazu Hinweise:
- Das Faltblatt "Sichere Heizöllagerung im Überschwemmungsgebiet" des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen (BayStMLU) zeigt Ihnen grundsätzliche Möglichkeiten der Sicherung auf und verweist auf zugelassene Behältersysteme.
- Das Bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft hat ergänzend eine Broschüre "Spektrum Wasser 1 / Hochwasser" herausgegeben, die allgemeine Informationen zum Thema Hochwasser liefert.
Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für für Verkehr, Bau und Stadtentwicklungherausgegeben.
Sie erhalten diese Schriften im Umweltamt der Stadt Rosenheim, Königstr. 15/II, Zi. 209 und 211.
Überschwemmungsgebiet der Mangfall
Mit der
Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 im Amtsblatt der Stadt Rosenheim, in der auch die
Karte des Überschwemmungsgebiets der Mangfall bei einem hundertjährlichen Hochwasser im Maßstab 1:25.000 enthalten ist, wurde dieses Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert.
"Vorläufig gesichert“ ist ein rechtlicher Ausdruck. Dadurch ergeben sich für Bürgerinnen und Bürger verschiedene Rechtswirkungen die in der Bekanntmachung aufgeführt sind. So gibt es für Bauvorhaben bestimmte Anforderungen (
mehr). Das Umweltamt hat gemeinsam mit der Bauverwaltung ein
Merkblatt für Bauvorhaben erstellt.
Die Grenzen des Überschwemmungsgebietes wurden vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim durch umfangreiche Berechnungen ermittelt und kartiert. Die Karten, aus denen grundstücksgenaue Aussagen entnommen werden können, finden Sie auf der
Internetseite des Wasserwirtschaftsamts Rosenheim.
In einer Übersichtskarte sind die fünf Karten für Rosenheim dargestellt, auf denen die grundstücksgenauen Angaben sind: jeweils
Rosenheim Nord,
Rosenheim Ost,
Rosenheim Nordwest,
Rosenheim Süd und
Rosenheim West.
In die Hochwasserschutzgesetze hat der Gesetzgeber nun auch Pflichten jedes Einzelnen zur Vorsorge bei Hochwasser oder bei ansteigendem Grundwasser aufgenommen.
In den folgenden Veröffentlichungen finden Sie dazu Hinweise:
- Das Faltblatt "Sichere Heizöllagerung im Überschwemmungsgebiet" des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen (BayStMLU) zeigt Ihnen grundsätzliche Möglichkeiten der Sicherung auf und verweist auf zugelassene Behältersysteme.
- Das Bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft hat ergänzend eine Broschüre "Spektrum Wasser 1 / Hochwasser" herausgegeben, die allgemeine Informationen zum Thema Hochwasser liefert.
Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für für Verkehr, Bau und Stadtentwicklungherausgegeben.
Sie erhalten diese Schriften im Umweltamt der Stadt Rosenheim, Königstr. 15/II, Zi. 209 und 211.

