AKTUELL - Anpassung des Überschwemmungsgebiets der Mangfall

Nachdem mehrere Bauabschnitte des Hochwasserschutzprogramms fertig gestellt sind, ergab eine aktuelle Berechnung des Überschwemmungsgebiets, dass im Wesentlichen große Teile der Aisingerwies nun nicht mehr im Überschwemmungsgebiet sind.

Die Stadt Rosenheim hat die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiet an die neuen Verhältnisse angepasst und öffentlich bekannt gemacht.

"Vorläufig gesichert“ ist ein rechtlicher Ausdruck. Dadurch ergeben sich für Bürgerinnen und Bürger verschiedene Rechtswirkungen die in der Bekanntmachung aufgeführt sind. So gibt es für Bauvorhaben bestimmte Anforderungen (Öffnet internen Link im aktuellen Fenstermehr). Das Umweltamt hat gemeinsam mit dem Bauordnungsamt ein Merkblatt für Bauvorhaben erstellt.

Die Grenzen des Überschwemmungsgebietes wurden vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim durch umfangreiche Berechnungen ermittelt und kartiert. Die Karten, aus denen grundstücksgenaue Aussagen entnommen werden können, finden Sie auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamts Rosenheim.

In den nächsten Jahren werden weitere Bauabschnitte begonnen, so dass Rosenheim voraussichtlich in einigen Jahren hochwassergeschützt ist.

Bekanntmachung Einsicht

Bekanntmachung der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebiets der Mangfall vom 15. Juli 2011

Übersichtskarte M 1:25.000 vom 15. Juli 2011

Die bei einem Bemessungshochwasser (HQ100) überschwemmten Flächen sind in der Übersichtskarte M = 1:25.000 senkrecht schraffiert und grau eingefasst.  

Detailkarten im Maßstab 1:2.500 können in der Stadt Rosenheim, Umweltamt, Königstr. 15, täglich zu den üblichen Parteiverkehrszeiten
sowie unter
http://www.wwa-ro.bayern.de/projekte_und_programme/hochwasserschutz/mangfalltal/index.htm

eingesehen werden.

Alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete im Internet werden unter der Adresse
http://www.lfu.bayern.de/wasser/hw_ue_gebiete/informationsdienst/index.htm (Anmerkung: Die Seite ist derzeit noch nicht aktuell)
im "Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete in Bayern" für die Öffentlichkeit dokumentiert. Dort sind auch weitere Informationen über Überschwemmungsgebiete sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Festsetzungsverfahren enthalten.

Weitere Hinweise zur Vorsorge bei Hochwasser

In die Hochwasserschutzgesetze hat der Gesetzgeber nun auch Pflichten jedes Einzelnen zur Vorsorge bei Hochwasser oder bei ansteigendem Grundwasser aufgenommen.

In den folgenden Veröffentlichungen finden Sie dazu Hinweise:

  • Das Faltblatt "Sichere Heizöllagerung im Überschwemmungsgebiet" des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen (BayStMLU) zeigt Ihnen grundsätzliche Möglichkeiten der Sicherung auf und verweist auf zugelassene Behältersysteme.
  • Das Bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft hat ergänzend eine Broschüre "Spektrum Wasser 1 / Hochwasser" herausgegeben, die allgemeine Informationen zum Thema Hochwasser liefert.
  • Öffnet externen Link in neuem FensterHochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (unter Suche "Hochwasserschutzfibel" eingeben)

Sie erhalten diese Schriften im Umweltamt der Stadt Rosenheim, Königstr. 15/II, Zi. 209 und 211.

 

Kontakt

Umweltamt - Wasser- und Bodenschutzrecht

Königstr. 15 - Zi. 209
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1868
Fax: 08031/365-2015
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