Wasserbenutzung von Grundwasser und oberirdischen Gewässern

Im Regelfall sind Benutzungen von Gewässern, zu denen die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser gehören, für Eigentümer und Anlieger häufig genehmigungsfrei, z. B. die geringfügige Öffnet internen Link im aktuellen FensterEntnahme von Grundwasser für die Gartenbewässerung. Der Umgang mit Öffnet internen Link im aktuellen FensterNiederschlagswasser ist ebenfalls häufig genehmigungsfrei. Wir bitten Sie, dies vorab mit dem Umweltamt und der Öffnet internen Link im aktuellen FensterStadtentwässerung zu klären.

Benutzungen darüber hinaus müssen jedoch zwingend durch das Umweltamt oder bei Öffnet internen Link im aktuellen FensterBauvorhaben durch das Öffnet internen Link im aktuellen FensterBauverwaltungsamt genehmigt werden. Eine nachträgliche Genehmigung ist zwar möglich, dadurch wird die Benutzung davor aber nicht rechtmäßig. Die Folge können Bußgelder sein.

Beispiele für genehmigungspflichtige Benutzungen:

  • die Entnahme von Grundwasser für betriebliche Zwecke
  • die Umleitung von Grundwasser im Zuge von Baumaßnahmen
  • der Betrieb einer Öffnet internen Link im aktuellen FensterGrundwasserwärmepumpe
  • Entnahmen, Einleitungen und Aufstauungen im Bereich oberirdischer Gewässer

Klären Sie bitte mit uns rechtzeitig vorher die erforderlichen Antragsunterlagen ab. Ein persönliches Beratungsgespräch führen wir mit Ihnen gerne nach Terminabsprache.

Öffnet internen Link im aktuellen FensterFormulare und Listen

 

Eine weitere wichtige Wassernutzung bzw. -benutzung stellt die Wasserkraftnutzung dar.

Kontakt

Umweltamt - Wasser- und Bodenschutzrecht

Königstr. 15 - Zi. 209
83022 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1861
Fax: 08031/365-2015
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

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Heilig-Geist-Straße

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Do zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
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