Wasserbenutzung von Grundwasser und oberirdischen Gewässern
Im Regelfall sind Benutzungen von Gewässern, zu denen die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser gehören, für Eigentümer und Anlieger häufig genehmigungsfrei, z. B. die geringfügige
Entnahme von Grundwasser für die Gartenbewässerung. Der Umgang mit
Niederschlagswasser ist ebenfalls häufig genehmigungsfrei. Wir bitten Sie, dies vorab mit dem Umweltamt und der
Stadtentwässerung zu klären.
Benutzungen darüber hinaus müssen jedoch zwingend durch das Umweltamt oder bei
Bauvorhaben durch das
Bauverwaltungsamt genehmigt werden. Eine nachträgliche Genehmigung ist zwar möglich, dadurch wird die Benutzung davor aber nicht rechtmäßig. Die Folge können Bußgelder sein.
Beispiele für genehmigungspflichtige Benutzungen:
- die Entnahme von Grundwasser für betriebliche Zwecke
- die Umleitung von Grundwasser im Zuge von Baumaßnahmen
- der Betrieb einer
Grundwasserwärmepumpe - Entnahmen, Einleitungen und Aufstauungen im Bereich oberirdischer Gewässer
Klären Sie bitte mit uns rechtzeitig vorher die erforderlichen Antragsunterlagen ab. Ein persönliches Beratungsgespräch führen wir mit Ihnen gerne nach Terminabsprache.
Eine weitere wichtige Wassernutzung bzw. -benutzung stellt die
Wasserkraftnutzung dar.
