Allgemeines zur Fahrerlaubnis und zum Führerschein
Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen Kraftfahrzeuge führen will, benötigt eine Fahrerlaubnis.
Die Fahrerlaubnis ist in bestimmte Fahrerlaubnisklassen unterteilt und wird durch einen
Führerschein nachgewiesen.
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis und Angelegenheiten zum Führerschein ist ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig.
Bei Antragstellung ist in den meisten Fällen ein persönliches Erscheinen unter Vorlage von Personalausweis oder Reisepass erforderlich.
Es gibt verschiedene zugeordnete Verfahren, die im Folgenden Beispielhaft (jedoch nicht abschließend) dargestellt sind:



