Allgemeines zur Fahrerlaubnis und zum Führerschein


Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen Kraftfahrzeuge führen will, benötigt eine Fahrerlaubnis.

Führerscheine Deutschland
Führerscheine Deutschland


Die Fahrerlaubnis ist in bestimmte Fahrerlaubnisklassen unterteilt und wird durch einen Öffnet internen Link im aktuellen FensterFührerschein nachgewiesen.

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis und Angelegenheiten zum Führerschein ist ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes zuständig.
Bei Antragstellung ist in den meisten Fällen ein persönliches Erscheinen unter Vorlage von Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

Es gibt verschiedene zugeordnete Verfahren, die im Folgenden Beispielhaft (jedoch nicht abschließend) dargestellt sind:

Kontakt

Fahrerlaubnisbehörde

Westerndorfer Str. 88
83024 Rosenheim

Telefon: 08031/36-1337
Fax: 08031/36-2066
E-Mail

Öffentlicher Nahverkehr

Haltestelle:
Römerstraße

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.

07.30 - 13.00 Uhr

Di. u. Do.

14.00 - 17.00 Uhr

Fr.

07.30 - 12.00 Uhr

Linktipps

Informationen zur Fahrerlaubnis auch unter

dort auch Öffnet externen Link in neuem FensterAusblicke zur 3. EG-Führerschein-Richtlinie
oder unter