Begleitetes Fahren ab 17


Bereits seit 01.09.2005 war es in Bayern möglich, am Modell "Öffnet internen Link im aktuellen FensterBegleitetes Fahren ab 17" teilzunehmen.

Zwischenzeitlich wurde der Modellversuch als bundeseinheitliches Dauerrecht umgesetzt.

Somit dürfen bereits 17-Jährige nach entsprechender Ausbildung in der Fahrschule und nach erfolgreicher Führerscheinprüfung ein Jahr lang in Begleitung eines erfahrenen Führerscheininhabers Auto fahren.
Während dieser Zeit sammeln sie Erfahrungen im Straßenverkehr, bevor sie ab 18 Jahren alleine fahren.

Die Regelung stellt einen vielversprechenden eigenständigen Ansatz dar, um das Unfallrisiko für junge Fahranfänger zu reduzieren.
Die Hintergrundüberlegung ist, das hohe Anfangsrisiko junger Fahranfänger durch mehr Fahrerfahrung und mehr Fahrroutine zu senken.

Broschüre Begleitetes Fahren mit 17

 

 

Die abgebildete Broschüre können Sie Leitet Herunterladen der Datei einhier als PDF-Datei herunterladen.

 

 

Die Voraussetzungen zur Teilnahme Begleitetes Fahren mit 17 lesen Sie Öffnet internen Link im aktuellen Fensterhier

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83024 Rosenheim

Telefon: 08031/365-1327 / 1328
Fax: 08031/365-2066
E-Mail

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