Voraussetzungen Begleitetes Fahren mit 17

die Bewerber

  • müssen mindestens 16,5 Jahre alt sein, die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter – in der Regel die Eltern – muss vorliegen
  • Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde (es dürfen dort keine Bedenken vorliegen, die gegen die Fahreignung sprechen)
  • mindestens eine Begleitperson ist namentlich zu benennen

die Begleitperson

  • muss jeweils das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
  • darf mit nicht mehr als drei Punkten im Verkehrszentralregister registriert sein

folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Öffnet externen Link in neuem FensterPassverordnung entspricht
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder einem Erste-Hilfe-Kurs
  • das vom Bewerber und dem/n Erziehungsberechtigten vollständig ausgefüllte und unterschriebene Beiblatt
    "Erklärung Teilnahme Begleitetes Fahren mit 17"

Zusätzlich muss für jede Begleitperson das ebenfalls von dem/n Erziehungsberechtigten unterschriebene Formular
"Erklärung Begleitperson" mit folgenden Unterlagen vorgelegt werden:

  • beidseitige Kopie des Personalausweises
  • Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis durch beidseitige Kopie des aktuellen Führerscheins

Linktipps

Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Öffnet externen Link in neuem FensterBundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, des Öffnet externen Link in neuem FensterBayerischen Staatsministeriums des Innern und in dessen entsprechender Öffnet externen Link in neuem FensterBroschüre.