Voraussetzungen Begleitetes Fahren mit 17
die Bewerber
- müssen mindestens 16,5 Jahre alt sein, die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter – in der Regel die Eltern – muss vorliegen
- Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde (es dürfen dort keine Bedenken vorliegen, die gegen die Fahreignung sprechen)
- mindestens eine Begleitperson ist namentlich zu benennen
die Begleitperson
- muss jeweils das 30. Lebensjahr vollendet haben
- muss seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein
- darf mit nicht mehr als drei Punkten im Verkehrszentralregister registriert sein
folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass
- ein Lichtbild, das den Bestimmungen der
Passverordnung entspricht - Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder einem Erste-Hilfe-Kurs
- das vom Bewerber und dem/n Erziehungsberechtigten vollständig ausgefüllte und unterschriebene Beiblatt
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Erklärung Teilnahme Begleitetes Fahren mit 17"
Zusätzlich muss für jede Begleitperson das ebenfalls von dem/n Erziehungsberechtigten unterschriebene Formular
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Erklärung Begleitperson" mit folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
- beidseitige Kopie des Personalausweises
- Nachweis des Besitzes der Fahrerlaubnis durch beidseitige Kopie des aktuellen Führerscheins
